Welche Steuern zahle ich als Kleinunternehmer?

Moritz Buhl

Es gibt keine speziellen Kleinunternehmer-Steuern. Kleinunternehmer bezahlen dieselben Steuern wie alle anderen Selbstständigen und Unternehmer.

Du spielst mit dem Gedanken, dich selbstständig zu machen? Dann machst du dich am besten schnell mit den wichtigsten Steuerpflichten vertraut. Anderenfalls drohen später hohe Nachzahlungen!

Auch Kleinunternehmer zahlen Steuern!

Die wichtigsten Steuerarten für Selbstständige und Unternehmer sind:

  • Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer),
  • Gewerbesteuer und die
  • private Einkommensteuer.

In seltenen Ausnahmefällen kann zudem die Körperschaftsteuer auf dich zukommen. Mehr dazu weiter unten. Vorab jedoch eine wichtige Begriffs-Klärung:

Kleines Unternehmen? Kleinunternehmer? Kleingewerbe?

Die Begriffe „Kleinunternehmer“ und „Kleingewerbe“ werden oft gleichbedeutend verwendet. Rechtlich gesehen haben sie jedoch ganz unterschiedliche Bedeutungen:

  • Der Begriff Kleinunternehmer kommt aus dem Umsatzsteuerrecht. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer.
  • Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wer kein „Kaufmann“ im Sinne des § 1 HGB ist, gilt als Kleingewerbetreibender. Die komplizierten HGB-Vorschriften musst du in dem Fall nicht beachten.
  • Das gilt auch für Freiberufler und vergleichbare Selbstständige. Sie führen gar kein Gewerbe. Sie dürfen aber die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

Lektüretipp: Ausführliche Informationen zu diesem Thema findest du im Beitrag „Kleinunternehmer und Kleingewerbe: Was ist der Unterschied?“

Nun aber zu den einzelnen Steuerarten:

Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer)

Selbstständige und Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und die eingenommene Umsatzsteuer abführen. Die vom Unternehmen selbst gezahlte Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet. Getragen wird die Steuer letztlich von den Verbrauchern.

Welche Umsatzsteuer-Pflichten auf dich zukommen, hängt davon ab, ob du umsatzsteuerpflichtig bist und wie groß dein Unternehmen ist:

  • Komplett von der Umsatzsteuer befreit sind nur ganz wenige Tätigkeiten und Branchen. Dazu zählen zum Beispiel Heilbehandlungen und bestimmte Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Nicht erhoben wird die Umsatzsteuer bei Selbstständigen und Unternehmen, die die Kleinunternehmer-Regelung an Anspruch nehmen.

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Als Kleinunternehmer giltst du, wenn du im …

  • Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht hast und im
  • laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen wirst.

Das ist in § 19 UStG geregelt. Im Jahr der Gründung fehlt der Erfahrungswert aus dem Vorjahr. Ob du von der Kleinunternehmerregelung profitieren kannst, hängt im ersten Jahr daher von deinen voraussichtlichen Einnahmen ab. Liegen die geplanten Einnahmen im Gründungsjahr nicht über 22.000 Euro, kannst du den Kleinunternehmer-Status in Anspruch nehmen.

Wichtig: Wenn du nicht im Januar startest, muss du deine geplanten Einnahmen aufs Jahr hochrechnen. Angenommen, du startest im August und erwartest Einnahmen von 12.000 Euro. Dann liegt dein voraussichtlicher Umsatz bei 12.000 / 8 x 12 = 18.000 Euro pro Jahr. Dann bist du kein Kleinunternehmer mehr – obwohl die geplanten Jahreseinnahmen weniger als 22.000 Euro betragen.

Vorteile der Kleinunternehmer-Regelung

Die Kleinunternehmer-Regelung ist bequem. Du …

  • musst deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen,
  • brauchst dich nicht um die Wahl des richtigen Umsatzsteuersatzes zu kümmern und
  • kannst dir die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sparen.

Die Kleinunternehmer-Regelung ist vor allem eine bürokratische Erleichterung. Echte finanzielle Vorteile ergeben sich nur dann, wenn du überwiegend Geschäfte mit Privatleuten machst. Weil du den Umsatzsteueranteil nicht einkalkulieren musst, kannst du gegenüber deinen umsatzsteuerpflichtigen Wettbewerbern etwas günstigere Verkaufspreise anbieten.

Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung

Selber zahlen musst du Umsatzsteuer bei deinen betrieblichen Einkäufen jedoch sehr wohl! Die gezahlte Umsatzsteuer wird auch als Vorsteuer bezeichnet. Als Kleinunternehmer bekommst du die Vorsteuer nicht erstattet. Als Teil deiner Betriebsausgaben mindert die bezahlte Vorsteuer aber immerhin deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Und auch um die jährliche Umsatzsteuererklärung kommst du als Kleinunternehmer nicht herum. Die enthält zwar nur deine Erklärung, dass du keine Umsatzsteuer eingenommen hast. Trotzdem verlangen die meisten Finanzämter, dass Kleinunternehmer eine Jahres-Umsatzsteuererklärung übermitteln.

Wichtig:

  • Du kannst auf die Kleinunternehmer Regelung verzichten. An die Entscheidung bist du aber fünf Jahre lang gebunden.
  • Wenn du den Kleinunternehmer-Status nutzen willst, gibst du das am besten gleich beim „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an. Weitere Informationen zum Finanzamts-Fragebogen findest du im Beitrag „Selbstständig machen? So meldest du dich beim Finanzamt an!

Kleinunternehmer & Gewerbesteuer? Vergiss es!

Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbebetriebe. Wenn du keinen Gewerbeschein brauchst, bist du zugleich von der Gewerbesteuer befreit. Das gilt zum Beispiel für Freiberufler und ähnliche selbstständige Berufe. Wie hoch dein Gewinn oder dein Umsatz ist, spielt in dem Fall keine Rolle.

Gewerbliche Kleinunternehmer zahlen ebenfalls keine Gewerbesteuer. Sie sind zwar grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Für Einzelunternehmer gilt jedoch der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro. Bei einem Jahresumsatz von unter 22.000 Euro ist ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro normalerweise unmöglich.

Mehr noch: Die Gewerbesteuer-Belastung hält sich auch dann in Grenzen, wenn dein Gewerbebetrieb wächst. Denn die von natürlichen Personen gezahlte Gewerbesteuer wird zum großen Teil oder sogar ganz auf deine Einkommensteuer angerechnet!

Lektüretipp: Ausführliche Informationen zur Gewerbesteuer findest du in Teil 2 unserer Reihe „Welche Steuern zahlen Unternehmer?

Einkommensteuer

Einkommensteuer erhebt der Staat auf das Einkommen natürlicher Personen. Besteuert werden insbesondere Einkünfte aus…

  • nichtselbstständiger Arbeit (= Arbeitnehmer) und Renten,
  • Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung,
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieben und
  • selbstständiger Arbeit.

Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist bei Selbstständigen der Gewinn. Als Gewinn gilt bei Kleinunternehmern der „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“. Das ist in § 4 Abs. 3 EStG geregelt. Diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung wird auch als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bezeichnet.

Lektüretipp: Was bei der EÜR zu beachten ist, erfährst du im Beitrag „Anlage EÜR: Jetzt auch für Kleinunternehmer Pflicht!

Wichtig: Steuerpflichtige können in ein und demselben Jahr Einkommen aus mehreren verschiedenen Einkunftsarten erzielen. Unterschiedliche Steuersätze gibt es nicht. Wie hoch die Steuer auf deinen Gewinn sein wird, lässt sich trotzdem nicht verallgemeinern. Die Höhe der Einkommensteuer ist unter anderem abhängig von …

  • der Gesamtsumme des steuerpflichtigen Einkommens,
  • dem Familienstand,
  • den Vorsorgeaufwendungen und anderen Sonderausgaben sowie
  • außergewöhnlichen Belastungen und Spenden.

Tipp: Falls du die Summe deiner steuerpflichtigen Einkünfte kennst, zeigt dir der amtliche Steuerrechner deine ungefähre Steuerbelastung an.

Kleinunternehmer & Körperschaftsteuer? Nur ausnahmsweise!

Auch die Körperschaftsteuer spielt für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer keine (große) Rolle. Denn die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen (z. B. Aktiengesellschaften, GmbH und andere Kapitalgesellschaften). Die allerwenigsten Kleinunternehmer gründen eine Kapitalgesellschaft. Allenfalls bei  haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften kommt die Kombination aus Kleinunternehmer und Kapitalgesellschaft gelegentlich vor.

Lektüretipp: Was es mit der Körperschaftsteuer auf sich hat, erfährst du in Teil 3 unserer Reihe „Welche Steuern zahlen Unternehmer?

Noch Fragen?

Was du beim Thema Steuern & Buchführung sonst noch alles beachten solltest und wie das Rechnungstool invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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