Die aktuelle Corona-Krise fordert unter den Selbstständigen und kleinen Unternehmen erste finanzielle Opfer: Kleingruppen-Coaches werden nicht mehr gebucht, Event-Fotografen werden nicht mehr gebraucht und Workshops aller Art werden abgesagt. Erste Erfahrungsberichte findest du z.B. -> hier.
Unter diesen Umständen ist es nachvollziehbar, dass viele von euch die monatliche Vorauszahlung für invoiz scheuen bzw. sich diese schlicht im Moment nicht leisten können. Dieser Lage sind wir uns bewusst und wir möchten nicht, dass ihr aufgrund der Corona-Krise euer invoiz Rechnungsprogramm nicht mehr nutzen könnt. Deshalb bieten wir betroffenen Unternehmen die nachfolgenden Sonderleistungen an.
Was wir anbieten
Um eine schwierige Liquiditätssituation zumindest temporär etwas zu entspannen, bieten wir eine jährliche Abrechnung mit einem Zahlungsaufschub von 365 Tagen an. Das heißt konkret für dich: Dein bestehendes Monats-Abo wird mit sofortiger Wirkung beendet und stattdessen schließt du über -> diese Vereinbarung ein neues Jahres-Abo mit invoiz ab. Die anteilige Vergütung für den im aktuellen Monat bereits bezahlten, jedoch noch nicht genutzten Zeitraum wird mit deiner nächsten Rechnung verrechnet. Durch den Zahlungsaufschub von 365 Tagen kannst du dein Abo ein Jahr lang nutzen und erhältst erst zum Ende des Nutzungsjahres Rechnung und Abbuchung für die vergangenen 365 Tage. Damit verschieben wir das finanzielle Risiko von dir zu uns.
Wem wir das anbieten
Jedem invoiz-Kunden und -Interessenten, dessen Unternehmung durch die aktuelle Krise bereits in einer ernsten oder sogar existenzbedrohenden Situation ist – oder für die eine solche Situation bereits absehbar ist, z.B. weil sie Kunden in einer besonders betroffenen Branche haben.
Worum wir dich bitten
Wir machen dieses Angebot gern – aber bitte nimm es nur in Anspruch, wenn die oben genannten Kriterien auf dich zutreffen. Derzeit ist auch für uns nicht absehbar, wie lange wir diese Aktion aufrecht erhalten können. Daher hilf bitte mit, dass möglichst viele von den Kollegen profitieren, die Unterstützung tatsächlich brauchen.
Was du tun musst
Wenn du die Emergency-Zahlungslösung in Anspruch nehmen willst, öffne diese -> Vereinbarung, die wir auf der Plattform DocuSign vorbereitet haben. Fülle das Dokument aus und unterzeichne es rechtssicher digital. Anschließend geht die Vereinbarung an dich sowie an unseren Kundenservice. Dieser stellt dein invoiz-Konto auf den Emergency-Plan mit jährlicher Zahlung und einem Zahlungsaufschub von 365 Tagen um. Sobald dies geschehen ist, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail. Dir wird eine anteilige Vergütung für den im aktuellen Monat bereits bezahlten, jedoch noch nicht genutzten Zeitraum gutgeschrieben und mit deiner nächsten Rechnung in 365 Tagen verrechnet.
Wichtig: Die Freischaltung wird nach aktueller Schätzung 2-3 Werktage in Anspruch nehmen. Wir danken für dein Verständnis.
Weitere Fragen:
Wie werden nachträgliche Upgrades oder Apps freigeschaltet?
Du kannst auch in der Emergency-Lösung ganz regulär auf einen höheren Plan wechseln oder neue Apps freischalten. Die anfallenden Kosten werden am Ende des Jahres ebenfalls rückwirkend und anteilig mitverrechnet. Während des ersten Jahres fällt keine Zahlung an.
Was passiert am Ende des ersten Jahres?
Zunächst einmal wird – wie bereits geschildert – das erste Nutzungsjahr abgerechnet und der Betrag abgebucht (aktuell bieten wir Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte an). Wenn du invoiz weiterhin verwenden willst, wird das zweite Jahr ganz regulär zu Beginn der zweiten Nutzungsperiode abgerechnet – und damit gleichzeitig mit der ersten Zahlung. Willst du invoiz nach dem ersten Jahr nicht weiter nutzen, kannst du jederzeit innerhalb der ersten Jahres auf Ende der 365-Tage-Periode kündigen. Kein Risiko für dich.
Was passiert, wenn ich meine Selbstständigkeit trotzdem aufgeben muss?
Wenn du dein Gewerbe auflöst oder einen Insolvenzantrag stellst, räumen wir dir unterjährig ein Sonderkündigungsrecht ein. Schicke dazu einen entsprechenden Nachweis an support@invoiz.de. In diesem Fall verrechnen wir unverzüglich nur die tatsächlich in Anspruch genommene Nutzungszeit.