Selbstständig: Welche Steuern muss ich zahlen?

Moritz Buhl

Wer selbstständig ist, zahlt Steuern. Klar – nur: Welche Steuern genau kommen auf dich zu, wenn du dich selbstständig machst? Sicher ist: Unternehmer haben mehr mit Steuern zu tun als Privatleute. Und mit mehr Steuerarten – angefangen bei der …

  • Einkommensteuer über die
  • Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bis hin zur
  • Körperschaftsteuer und sogar Kapitalertragsteuer.

Doch keine Sorge: Wenn du selbstständig bist, musst du dich sehr wahrscheinlich nicht um alle diese Steuern kümmern. Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer: Damit ist es meistens schon getan. Unter Umständen entfallen sogar Umsatz- und Gewerbesteuer.

Selbstständig & Steuern:  Welche Steuerarten?

Und das kann verschiedene Gründe haben:

Erstens: Die Umsatzsteuer gilt nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wenn du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst, hast du mit der Umsatzsteuer fast nichts zu tun. Mehr dazu auf unserer Infoseite Kleinunternehmerregelung und im Grundlagenbeitrag zur Umsatzsteuer.

Zweitens: Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende. Wie der Name schon sagt. Freiberufler und vergleichbare Selbstständige sind von der Gewerbesteuer befreit. Ausführliche Infos findest du im Grundlagenbeitrag Gewerbesteuer.

Drittens: Körperschaftsteuer zahlen nur Kapitalgesellschaften. Dazu gehören vor allem haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften, GmbH und Aktiengesellschaften. Ausführliche Infos findest du im Grundlagenbeitrag Körperschaftsteuer. Dort erfährst du auch, wann Kapitalertragsteuer fällig ist.

Viertens: Verbrauchs- und Verkehrssteuern sind keine speziellen betrieblichen Steuern. Diese Steuern sind in den Verkaufspreisen von Gütern und Dienstleistungen einkalkuliert. Zum Beispiel die Versicherungssteuer, die Mineralöl-, Erdgas- und Stromsteuer oder auch die Bier-, Sekt- und Branntweinsteuer.

Um solche Verbrauchs- und Verkehrssteuern brauchst du dich aber nicht weiter zu kümmern. Als Teil deiner Betriebsausgaben ziehst du sie im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung automatisch von deinen Einnahmen ab.

Selbstständig & Steuern:  Mehrfachbesteuerung?

Vorweg: Mehrfache Besteuerungen musst du nicht befürchten. So ist die Umsatzsteuer für die meisten Unternehmen ein durchlaufender Posten. Außerdem wird die Gewerbesteuer zumindest teilweise auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet. Nur bei der Körperschaftsteuer drohen steuerliche Doppelbelastungen.

Bevor wir einen Blick auf die einzelnen Steuerarten werfen, noch ein paar Hinweise:

  • Ganz gleich, um welche Unternehmenssteuer es geht: Wenn du selbstständig bist, musst du dich selbst um die Steuern kümmern. Du allein bist für die Buchführung und rechtzeitige Steuererklärungen verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn du einen Steuerberater beauftragst.
  • Trotzdem solltest du nicht auf einen Steuerberater verzichten. Der kostet zwar Geld. Wenn du dich aber selbst in allen Einzelfragen zum Thema Steuern schlau machen willst, ist das viel zu aufwendig. Und birgt große Risiken.
    Zudem gibt dir ein guter Steuerberater Hinweise, wie du Steuern sparen kannst.
    Weitere Informationen zu diesem Thema findest du im Beitrag „Steuern & Buchführung: Selber machen oder Berater?
  • Bei Arbeitnehmern ist die Lohnsteuer die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Und die Lohnsteuer fällt meistens etwas höher aus als die letztlich fällige Einkommensteuer. Zwar zahlen auch Selbstständige und Unternehmer Steuervorauszahlungen. Doch anders als bei Arbeitnehmern ist die tatsächliche Einkommensteuer-Last meistens höher.
    Deshalb kommt es oft zu Steuernachzahlungen. Damit du darauf vorbereitet bist, solltest du Steuerrücklagen bilden. Was dabei zu beachten ist, erfährst du auf der Seite „So behältst du deine „Steuerschulden“ im Blick“.

Nun aber zu den einzelnen Steuerarten. Fangen wir mit einer alten Bekannten an:

Die Einkommensteuer

Auch wenn du selbstständig bist, ist die Einkommensteuer eine ganz besonders wichtige Steuer. Denn die Einkommensteuer gilt nicht nur für Arbeitnehmer und Rentner. Sondern auch für Freiberufler, Unternehmer, Gewerbetreibende, Landwirte, Personengesellschaften, Vermieter und Kapitaleigentümer.

Sie alle zahlen auf ihre Einkünfte, Gewinne und Einnahmenüberschüsse Einkommensteuer. Das gilt aber nur, wenn das steuerpflichtige Gesamteinkommen höher ist als 9.168 Euro (Stand: 2019).

Genau genommen kennt das deutsche Einkommensteuergesetz sieben Einkunftsarten. Dazu zählen Einkünfte aus …

Wie viel Steuern du zahlst, wenn du selbstständig bist, hängt von der Gesamtsumme aller Einkünfte ab. Außerdem kommt es darauf an, wie die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen sind. Je nach Kinderzahl, Vorsorgeaufwand, weitere Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ändert sich das zu versteuernde Einkommen.

Schließlich wirkt sich noch der Familienstand auf den Steuertarif aus. Unter dem Strich zahlen Verheiratete weniger Einkommensteuer als Singles. Mit anderen Worten: Über die genaue Höhe der Einkommensteuer-Belastung lassen sich keine verallgemeinerbaren Aussagen machen. Je nachdem, wie hoch dein Gesamteinkommen ist, zahlst du darauf zwischen 14 % und 45 % Einkommensteuer.

Praxistipp: Du kennst die Summe deiner steuerpflichtigen Einkünfte?  Oder kannst sie wenigstens grob schätzen? Dann gibt dir der BMF-Steuerrechner einen brauchbaren Anhaltspunkt über deine voraussichtliche Steuerbelastung.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer betrifft nicht alle Selbstständigen:

  • Du bist Freiberufler oder übst eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus? Dann brauchst du dich nicht um die Gewerbesteuer zu kümmern.
  • Du hast einen Gewerbeschein und führst einen Gewerbebetrieb? Dann musst du Gewerbesteuer zahlen.
  • Du bist nicht sicher, ob du zu den Freiberuflern oder Gewerbetreibenden gehörst? Dann wirfst du am besten einen Blick auf den Beitrag „Freiberufler oder Gewerbetreibender: Wie bist du unterwegs?

Wenn du ein Gewerbe ausübst, bist du grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Trotzdem zahlen nicht alle Gewerbetreibenden Gewerbesteuer.

Steuerfreie Gewerbetreibende?

Gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro von der Gewerbesteuer befreit.

  • Grundlage des Gewerbeertrags ist der Gewinn bzw. Einnahmenüberschuss.
  • Der wird durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert. Zum Beispiel durch anteilige Anrechnung von Finanzierungskosten und Verlusten aus Vorjahren.
  • Ergebnis ist der Gewerbeertrag. Von dem wird der bereits erwähnte Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
  • Auf den bereinigten Gewerbeertrag wendet das Finanzamt den Gewerbesteuersatz von 3,5 Prozent an. Diesen Prozentsatz nennt man auch „Steuermesszahl“.
  • Ergebnis ist der Gewerbesteuer-Messbetrag. Der wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Je nachdem, in welcher Stadt oder Gemeinde du dein Gewerbe angemeldet hast, liegt der Gewerbesteuerhebesatz zwischen 200 bis über 500 Prozent. In Ausnahmefällen kann er sogar 900 Prozent erreichen.
  • Das ist aber nur sehr selten der Fall. Im Durchschnitt liegt der Gewerbesteuerhebesatz zurzeit bei rund 360 %.

Die gute Nachricht: Liegt der Gewerbesteuerhebesatz an deinem Gewerbe-Standort nicht über 380 Prozent, bezahlst du zwar Gewerbesteuer.

Weil die Gewerbesteuer aber in voller Höhe auf deine persönliche Einkommensteuer angerechnet wird, ergibt sich keine zusätzliche finanzielle Belastung. Nur der über 380 % hinausgehende Teil des Gewerbesteuerhebesatzes führt zu einer zusätzlichen Steuerlast.

Ein ausführliches Rechenbeispiel mit verschiedenen Szenarien findest du im Grundlagenbeitrag zur Gewerbesteuer.

Die Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird auch als „Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“ und andere juristische Personen bezeichnet. Deshalb spielt sie für die meisten Freiberufler und Kleingewerbetreibenden keine Rolle.

Unter den Existenzgründern sind es allenfalls haftungsbeschränkte UGs und GmbHs, die von der Körperschaftsteuer betroffen sind.

Geringe Besteuerung?

Auf den ersten Blick wirken die Konditionen dieser Steuerart recht günstig:

  • Steuerpflichtig ist wiederum der Gewinn bzw. Einnahmenüberschuss und der Gewerbeertrag.
  • Der Körperschaftsteuersatz liegt durchgängig bei 15 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Daraus ergibt sich eine steuerliche Gesamtbelastung von 15,825 %.
  • Hinzu kommt die Gewerbesteuer. Die muss von Kapitalgesellschaften ab dem ersten Euro Gewerbeertrag gezahlt werden. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Unternehmens-Standort ab.

Im bundesweiten Schnitt lag der Hebesatz zuletzt bei 361 %. Daraus ergibt sich eine Gewerbesteuer-Belastung von rund 13 %.

Unter dem Strich liegt die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften damit bei rund 30%. Das gilt aber nur für Gewinne, die im Unternehmen bleiben.

Keine Anrechnung auf die Einkommensteuer!

Wenn deine Kapitalgesellschaft den Gewinn an dich als Gesellschafter ausschüttet, handelt es sich für dich um einen Kapitalertrag. Auf den musst du bei deiner privaten Einkommensteuererklärung Kapitalertragsteuer bezahlen. Dort beträgt der Steuersatz zurzeit 25 %.

Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergibt das einen Gesamtsteuersatz von 26,375 %. Aber: Die von deiner GmbH oder UG gezahlte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wird nicht darauf angerechnet. Ausführlichere Informationen findest du im Grundlagenbeitrag zur Körperschaftsteuer.

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Um eine Unternehmenssteuer handelt es sich nicht. Die Umsatzsteuer wird letztlich von den Verbrauchern getragen.

Als Selbstständiger schlägst du die Umsatzsteuer auf deine Lieferungen und Leistungen auf. Es gibt drei Steuersätze:

  • Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen.
  • Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist für Nahrungsmittel und manche kulturellen Angebote vorgesehen.
  • Umsatzsteuerfrei ( = 0 %) sind nur ganz wenige Waren und Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel medizinische Leistungen und Exporte.

Den Anteil der Umsatzsteuer an deinen Verkaufspreisen kassierst du von deinen Kunden ein.

Von diesen Umsatzsteuer-Einnahmen darfst du die von dir gezahlte „Vorsteuer“ abziehen. Das ist der Anteil der Umsatzsteuer, der in deinen betrieblichen Einkäufen steckt. Unter dem Strich bleibt dann eine Zahllast übrig. Die überweist du ans Finanzamt.

Aber es kann auch vorkommen, dass du einmal mehr Vorsteuer bezahlst als du Umsatzsteuer einnimmst. Dann entsteht ein Vorsteuerüberhang. Den bekommst du vom Finanzamt erstattet. Mit anderen Worten: Letztlich ist die Umsatzsteuer für dich ein durchlaufender Posten.

Selbstständig steuern eintreiben

Deshalb hält sich die finanzielle Belastung in Grenzen. Doch das Eintreiben der Umsatzsteuer ist mit viel Arbeit verbunden:

  • Die Klärung des richtigen Steuersatzes ist oft kompliziert. Das gilt vor allem für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
  • Bei Ausgangsrechnungen sind eine Menge Pflichtangaben zu beachten. Dabei nimmt dir invoiz zum Glück die meiste Arbeit ab.
  • Eingehende Rechnungen musst du ganz genau kontrollieren. Sonst ist dein Vorsteuerabzug in Gefahr.
  • Du bist selbst für die Ermittlung der Zahllast verantwortlich.
  • Einmal im Monat oder einmal im Vierteljahr musst du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Außerdem bist du verpflichtet, die Zahllast ans Finanzamt abzuführen. Eine Zahlungsaufforderung bekommst du nicht.
  • Einmal im Jahr ist eine Umsatzsteuererklärung fällig.
  • Bei Unstimmigkeiten ist jederzeit eine Umsatzsteuer-Außenprüfung möglich. Ein Prüfer kann jederzeit bei dir auf der Matte stehen. Anders als normale Betriebsprüfungen muss die nicht lange vorher angekündigt

Hinzu kommt: Falls du Fehler beim Inkasso der Umsatzsteuer gemacht hast, musst du für Steuerausfälle haften. Ausführliche Informationen findest du im Grundlagenbeitrag zur Umsatzsteuer.

Du siehst: Wenn du selbstständig bist, musst du dich keineswegs um alle Steuern kümmern.

Noch Fragen?

Was in Sachen Steuern und Buchführung sonst noch alles zu beachten ist, erfährst du zum Beispiel auf folgenden Seiten:

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