Mahnbescheid: So funktioniert das gerichtliche Mahnverfahren

Moritz Buhl

Einen Mahnbescheid bekommst du mit wenig Aufwand. Zuvor ist nicht mehr als höchstens eine außergerichtliche Mahnung nötig. Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids ist schnell gestellt. Und die Gerichtskosten sind überschaubar.

Mahnbescheid: Kleiner Aufwand – große Wirkung!

Die Wirkung eines Mahnbescheids ist vor allem psychologischer Natur. Denn eine Zahlungsaufforderung vom zentralen Mahngericht signalisiert dem Schuldner, dass du es ernst meinst. Und bereit bist, deine Interessen energisch durchzusetzen. Offene Rechnungen werden dann plötzlich doch noch bezahlt.

Andererseits: Gegenüber hartnäckig zahlungsunwilligen Schuldnern hält sich die Wirkung eines Mahnbescheids in Grenzen. Dann hilft letztlich doch nur ein Gerichtsverfahren – wenn überhaupt.

In solchen Fällen solltest du dir unbedingt Unterstützung von einem Rechtsanwalt holen oder bei der Rechtsberatung deines Berufs- oder Branchenverbandes nachfragen.

Mahnbescheid: Der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Antrags-Dreikampf. Der besteht aus dem Antrag auf …

    1. Mahnbescheid,
    2. Vollstreckungsbescheid und
    3. Zwangsvollstreckung.

Übrigens: Der Erlass eines Mahnbescheid ist auf jeden Fall nützlich. Auch wenn du nicht sofort erfolgreich bist. Denn eine drohende Verjährung wird dadurch auf jeden Fall gehemmt!

Voraussetzung für den Antrag ist der Zahlungsverzug des Schuldners. Ausführliche Informationen zu den Themen Fälligkeit von Forderungen und Zahlungsverzug findest du im Grundlagenbeitrag „Mustergültig mahnen: Von Forderungen, Fälligkeit & Verzug“.

1. Schritt: Mahnbescheid beantragen

Sobald dein Kunde im Zahlungsverzug ist, kannst du beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Einen Rechtsanwalt brauchst du dafür nicht!

  • Das zuständige Gericht findest du über die amtliche Justiz-Adresssuche.
  • Antragsvordrucke gibt es im Schreibwarenhandel.
  • Noch einfacher und schneller ist das Online-Formular. Verwaltungsaufwand und Gebühren des Online-Mahnantrags halten sich in Grenzen. Die Gerichtsgebühren betragen zurzeit mindestens 32 Euro. Der Mindest-Streitwert liegt bei 1.000 Euro. Hier ein paar Beispiele für Streitwerte und die dazugehörigen Gebühren:
    • 5.000 Euro: 73 Euro;
    • 10.000 Euro: 120,50 Euro;
    • 25.000 Euro: 185,50 Euro.
      Tipp: Den Streitwert des konkreten Einzelfalls auf Basis des aktuellen Gebührenrechts ermittelst du am besten mit dem Online-Kostenrechner.

Wichtig: Die genannten Gebühren musst du leider vorstrecken. Wenn alles gut geht, bekommst du sie hinterher aber vom Gläubiger erstattet. Falls bei einem säumigen Zahler nichts zu holen ist, bleibst du allerdings auf den Zusatzkosten sitzen.

Antrag Mahnbescheid

Antragsmuster: Der Inhalt des Mahnbescheids

Die eigentliche Antragstellung ist schnell erledigt. Denn im Formular genügen ein paar Angaben …

  • zu deiner Person und zur Person oder Firma des Schuldners,
  • zur Höhe deiner Forderung und
  • deinen sonstigen Ansprüchen.
  • Beweise für die Richtigkeit deiner Forderungen musst du nicht beibringen. Ausführliche Informationen bieten die amtlichen Ausfüllhinweise zum Mahnbescheid-Antrag.

Wichtig sind vor allem die richtigen Schreibweisen des Kundennamens und seiner Rechtsform sowie die korrekte Anschrift. Denn nur so kann das Gericht den Schuldner eindeutig identifizieren. Fehlerhafte Daten gehen zu deinen Lasten. Du musst die Angaben dann gebührenpflichtig korrigieren oder ergänzen.

Sobald der vollständige Antrag vorliegt, verschickt das Gericht den Mahnbescheid per Post an den Schuldner. Den im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch prüft das Gericht nicht.

©mahngerichte.de
©mahngerichte.de

 

Probleme mit der Zustellung des Mahnbescheids sind nicht ungewöhnlich. Nicht immer stimmt die im Mahnbescheid angegebene Anschrift. Immerhin kann es ja vorkommen, dass der Schuldner umgezogen ist. Darüber wirst du vom Gericht informiert.

Sobald du die aktuelle Anschrift ausfindig gemacht hast, kannst du die Neuzustellung des Mahnbescheids beantragen. Die zusätzlichen Kosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt.

Wichtig: Falls du selbst einmal eine ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung  erhältst, kannst du Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Dafür hast du 14 Tage ab Eingang des Antrages Zeit. Bestimmte Formvorschriften musst du nicht einhalten.

2. Schritt: Vollstreckungsbescheid beantragen

Das gilt umgekehrt auch für deinen Schuldner. Hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nicht gezahlt oder dem Mahnbescheid widersprochen? Dann kannst du sofort den Erlass eines Vollstreckungsbescheid beantragen. Bereits die Aussicht auf diesen Antrag des Gläubigers bewegt viele säumige Kunden, nach Zustellung des amtlichen Mahnbescheids zügig zu zahlen.

Auch dem Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner widersprechen. Hierfür hat er weitere 14 Tage nach Zustellung des Bescheids Zeit. Legt dein Kunde auf den letzten Drücker Widerspruch ein, wird automatisch das Gerichtsverfahren in Gang gesetzt.

Wenn der Schuldner hingegen keinen Widerspruch einlegt, verfügst du über einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid.

3. Schritt: Zwangsvollstreckung beantragen

Ein gültiger Vollstreckungsbescheid stellt den Rechts-„Titel“ dar. Auf dessen Grundlage kannst du jederzeit die Zwangsvollstreckung beantragen kann. Damit hast du theoretisch bis zu 30 Jahre lang Zeit. Für die Vollstreckungsmaßnahmen ist nicht mehr das Mahngericht zuständig, sondern das Vollstreckungsgericht.

Auch hier hilft die bundesweite Gerichtssuche weiter. Das Gericht beauftragt in der Regel einen Gerichtsvollzieher, der deine Forderungen beim Schuldner eintreibt. Zusätzlich zur Hauptforderung gehören dazu sämtliche …

  • Nebenforderungen,
  • Mahnkosten,
  • Verzugszinsen und
  • Gerichtsgebühren.

Falls bei deinem Kunden überhaupt noch etwas zu holen ist, hast du bei einer Zwangsvollstreckung gute Karten. Denn gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann sich der Schuldner in der Sache nämlich nicht mehr wehren.

Und das gilt sogar dann, wenn sich die zugrundeliegende Forderung im Nachhinein als unbegründet herausstellt.

Fazit: Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren

Als unmissverständliches Warnsignal und psychologisches Druckmittel eignet sich der gerichtliche Mahnbescheid bestens. Jedenfalls ist die Wirkung nachhaltiger als die wiederholte, aber folgenlose Androhung „gerichtlicher Schritte“ im außergerichtlichen Mahnverfahren.

Gegenüber beharrlichen Zahlungsverweigerern kann der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens hingegen langwierig, beschwerlich und letztlich erfolglos sein. In solchen Fällen betrachtest du deine uneinbringlichen Außenstände entweder als Lehrgeld – oder du übergibst den Forderungseinzug an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen.

Noch Fragen?

Was beim Forderungs-Management sonst noch alles zu beachten ist, erfährst du auf folgenden Seiten:

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