Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?

Moritz Buhl

Eines gleich vorweg: Ummelden musst du ein Gewerbe nur dann, wenn du überhaupt eines führst. In Deutschland kannst du freie Berufe und viele selbstständige Tätigkeiten ganz ohne Gewerbeschein ausüben. Mit dem Unterschied zwischen selbstständigen und gewerblichen Tätigkeiten beschäftigt sich der invoiz-Blogbeitrag „Freiberufler oder Gewerbetreibender: Wie bist du unterwegs?“.

Aber klar: Wenn du deinen Gewerbebetrieb beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde angemeldet hast, musst du auch die übrigen „Anzeigepflichten“ in § 14 der Gewerbeordnung beachten. Ummelde-Anlässe sind unter anderem:

  • die Verlegung des Betriebs,
  • der Wechsel des Inhabers oder der Gesellschafter bei Personen- und Kapitalgesellschaften,
  • der Wechsel des Gewerbe-Gegenstandes und
  • die Ausdehnung des Gewerbes auf Waren oder Leistungen, die für den angemeldeten Betrieb „nicht geschäftsüblich“ sind:

Gewerbeordnung

Auch die Umwandlung eines Reisegewerbes in ein stehendes Gewerbe (oder umgekehrt) muss gemeldet werden.

Wo und wie melde ich mein Gewerbe um?

Das Ummelden von Gewerbebetrieben ist in vielen Städten inzwischen online möglich. Wenn nicht, musst du persönlich beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde erscheinen. Welches Amt für das An-, Um- und Abmelden eines Gewerbebetriebs an deinem Standort zuständig ist, erfährst du beim BMWi-Behördenwegweiser. Falls deine Kommune die Meldeformulare zum Download bereitstellt, füllst du sie am besten zuhause in Ruhe aus.

Um dich auszuweisen, brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass und deinen Gewerbeschein. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten darfst du außerdem Nachweise wie Zeugnisse, Konzessionen und sonstige Zulassungen nicht vergessen.

Wichtig: Eine Verletzung der Meldepflichten stellt keine Straftat dar. Es handelt sich laut § 144 Abs. GewO um eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt maximal 5.000 Euro. Es wird aber nur in gravierenderen Fällen verhängt (z. B. Arbeit ohne Gewerbeschein, Ausübung nicht angemeldeter erlaubnispflichtiger Tätigkeiten).

Verlegung des Betriebs

Falls du deinen Betriebsstandort innerhalb deiner Stadt oder Gemeinde umziehst, ist auf jeden Fall eine Ummeldung erforderlich. Wenn du deinen Standort in eine andere Stadt verlegst, sind sogar gleich zwei Meldungen fällig:

  • die Abmeldung beim bisherigen Gewerbe- oder Ordnungsamt und
  • die erneute Anmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt am neuen Standort.

Immerhin: Für die Gewebeabmeldung fallen vielerorts keine Extra-Gebühren an. Die Neuanmeldung schlägt dann wieder je nach Standort mit 10 bis 65 Euro zu Buche. Bei einfachen Ummeldungen musst du ebenfalls mit Kosten in dieser Höhe rechnen.

Wichtig: Eine Gewerbe-Abmeldung ist auch dann erforderlich, wenn du deine Selbstständigkeit beendest. Aber Vorsicht: Bevor du das unbedacht tust, sprichst du am besten erst einmal mit deinem Steuerberater. Denn die endgültige Aufgabe einer Geschäftstätigkeit kann teure steuerliche Folgen haben. Oft ist eine Betriebsunterbrechung die bessere Wahl: Die ist …

  • grundsätzlich erlaubt,
  • muss nicht gemeldet werden,
  • bietet mehr Flexibilität und
  • spart unter Umständen viel Geld!

Mehr dazu bei nächster Gelegenheit hier im invoiz-Weblog.

Wechsel und Erweiterung des Gewerbes

Zurück zur Ummeldung: Das einzig Beständige im (Geschäfts-)Leben ist die Veränderung. Dass sich Art, Umfang und / oder Schwerpunkt eines Gewerbes ändern, ist völlig normal. Anzeigen musst du nur wirtschaftliche Tätigkeiten, die auf Dauer angelegt sind.

Angenommen, du bietest bislang „Garten- und Grabpflege“ an. Weil sein Hausmeister erkrankt ist, bittet dich ein Kunde, dessen Aufgaben vorübergehend zu übernehmen. Einen solchen Spezialauftrag darfst du im Einzelfall ruhig ohne vorherige Gewerbeummeldung erledigen. Bietest du den neuen Aufgabenbereich in Zukunft dagegen regelmäßig an, kommst du um eine Erweiterung deines Gewerbescheins nicht herum (z. B. „Haushaltsnahe Dienstleistungen aller Art“).

Die erforderlichen Angaben machst du auf dem amtlichen Formular für die Gewerbe-Ummeldung („GewA 2“) im Abschnitt „Welche Tätigkeit wird nach der Änderung durchgeführt“:

  • in Zeile 15 trägst du die „neu ausgeübte(n)“ Tätigkeit(en) ein.
  • in Zeile 16 trägst du die „weiterhin ausgeübte(n)“ Tätigkeit(en) ein:

Gewerbeanmeldung

Ob es sich in deinem Fall um eine anzeigepflichtige Änderung eines Gewerbes handelt, hängt ab von …

  • der bislang „angemeldeten Tätigkeit“ und
  • der „Art des angemeldeten Betriebes“: Zur Wahl stehen „Industrie“, „Handwerk“, „Handel“ und „Sonstiges“. Eine Kombination von „Handel“ und „Sonstigem“ (z. B. Dienstleistungen) ist durchaus möglich.

Diese Angaben hast du ursprünglich im Formular „GewA 1“ in den Zeilen 15 und 18 deiner Gewerbeanmeldung gemacht:

Gewerbeanmeldung

So bleibst du flexibel

Wichtig: Je umfangreicher die angemeldete Tätigkeit und je vielseitiger die Art des Betriebes ist, desto seltener sind Änderungen erforderlich. Am besten wählst du spätestens bei der ersten Ummeldung Formulierungen, die …

  • so allgemein wie möglich und
  • so genau wie nötig sind.

So sorgst du einerseits für ein Höchstmaß an Flexibilität. Andererseits grenzt du deine Angebote eindeutig von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ab, für die du keine Zulassung hast.

Zwar wirst du für den „Verkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art“ keinen Gewerbeschein bekommen. Umgekehrt zwingt dich aber niemand, dein Geschäftsfeld unnötig zu verengen: Angenommen, du betreibst einen schwunghaften Online-Handel mit Highend-Tablets und Smartphones. Dann musst du dich darauf nicht festnageln! Stattdessen gibst du bei der An- oder Ummeldung zum Beispiel „Erlaubnisfreier Handel mit Waren verschiedener Art“an. Eine Unterscheidung zwischen Groß- und Einzelhandel oder die Angabe bestimmter Schwerpunkte ist in der Regel nicht erforderlich.

Folgenreiche Abgrenzungs- und Formulierungsprobleme treten erfahrungsgemäß dann auf, wenn ein Gewerbe handwerkliche Arbeiten oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten umfasst.

Literatur- und Linktipps:

Noch Fragen?

Was beim Schreiben von Rechnungen sonst noch alles zu beachten und wie invoiz dich beim Schreiben von Angeboten, Rechnungen und Mahnungen unterstützt, erfährst du auf folgenden Seiten:

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