Muss man vor dem Mahnen eine richtige Rechnung gestellt haben?

Moritz Buhl

Mit einer Zahlungserinnerung machst du deinen Kunden darauf aufmerksam, dass er noch eine fällige Zahlung zu begleichen hat. Bedeutet dies nun, dass du im Vorfeld einer Mahnung auch eine richtige Rechnung geschrieben haben musst? – Nicht unbedingt: Eine generelle Pflicht zur Rechnungsstellung gibt es in Deutschland nicht. Nur bei B2B-Geschäften musst du deinen Geschäftskunden eine Rechnung schreiben. Dabei handelt es sich aber um eine Bestimmung des Umsatzsteuergesetzes, für die das Gesetz dir ein halbes Jahr Zeit lässt!

Fälligkeit einer Geldforderung

Rein rechtlich ist die Fälligkeit einer Geldforderung ebenso wenig vom Ausstellen einer Rechnung abhängig wie der Eintritt des Zahlungsverzugs. Für beides kannst du auch auf anderem Weg sorgen: Entscheidend ist im Streitfall nur, dass du …

  • die eigentliche Leistungserbringung,
  • die Fälligkeit der Forderung und
  • den Verzugseintritt

… beweisen oder glaubhaft machen kannst.

Da der Nachweis der Leistungserbringung und der Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung aber üblicherweise in einer abschließenden Rechnung zusammengefasst werden, ist das Ausstellen einer ordentlichen Rechnung durchaus sinnvoll.

Du willst noch mehr zum Thema Mahnungen wissen?

Dann bist du in unserer invoiz Bibliothek bestens aufgehoben. Auf der Seite „Mahnung schreiben: So geht’s!“ findest du alles, was du wissen musst. 🙂

Noch Fragen?

Was beim Start in die Selbstständigkeit in Sachen Rechnungstellung sonst noch zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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