Rentenversicherung für Selbstständige als Pflicht?

Moritz Buhl

Wie jetzt: Rentenversicherung für Selbstständige?

Rentenversicherung für Selbstständige - das ist tatsächlich ein Thema. Es geht um drei Aspekte:

  • In bestimmten Berufen ist Rentenversicherung Pflicht, auch für Selbstständige.
  • Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Vorsorge-Option für selbstständig Tätige. Es gibt Fälle, in denen freiwillige Rentenbeiträge auch sinnvoll sind.
  • Vor allem ist die Rentenversicherung für Selbstständige ein politisches Thema. Es gibt schon länger konkrete Bestrebungen dazu. Die Rentenversicherung soll generell auf Selbstständige und Unternehmer ausgedehnt werden.

Selbstständige Berufe mit Rentenversicherungspflicht

Manche Berufe bringen es mit sich, dass man auch als Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss. Zu den pflichtversicherten selbstständigen Berufen gehören:

  • Handwerker in einem zulassungspflichtigen Handwerk
    Wenn Dein Betrieb der Meisterpflicht unterliegt, musst du als Meister und Inhaber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Oder als Meister des Handwerksbetriebs und Gesellschafter der Personengesellschaft, der er gehört.
  • Künstler und Publizisten, die über die KSK versichert sind
    Dazu gleich mehr in einem eigenen Abschnitt.
  •  Lehrer und Erzieher ohne Arbeitnehmer
    Das gilt beispielsweise, wenn du Sprachen unterrichtest, Tagesmutter bist oder als freier Dozent arbeitest.
  • Kranken- und Kinderpflegekräfte ohne Arbeitnehmer
    Das gilt jedenfalls dann, wenn sie überwiegend "auf ärztliche Anordnung handeln".
  • Hebammen
  • Seelotsen, Küstenfischer und Küstenschiffer (mit bis zu vier Arbeitnehmern).
  • Hausgewerbetreibende

Selbstständig, aber nur ein Auftraggeber?

Arbeitest Du als Selbstständiger "auf Dauer und im Wesentlichen" nur für einen Auftraggeber? Dann musst Du ebenfalls Rentenbeiträge zahlen. Jedenfalls dann, wenn du keine Arbeitnehmer hast.

In diesem Fall zählst du als "arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger". (Nicht zu verwechseln mit "scheinselbstständig".)

Rentenversicherung für Selbstständige: Grenzfälle

Gilt konkret bei deiner Selbstständigkeit, dass Rentenbeiträge bezahlt werden müssen? Das ist manchmal schwer abgrenzbar.

Beispielsweise gibt es immer wieder Streit um selbstständige Trainer. Für Fitnesstrainer kann die Rentenversicherung verpflichtend sein.

Andererseits sah das Sozialgericht Osnabrück in einem selbstständigen Personal Trainer mit Einzelkunden einen Berater. Damit war er kein Lehrer. Somit entfielen die Rentenbeiträge.

Ein weiteres Beispiel sind Pflegekräfte. Eine selbstständige medizinische Pflegerin ist rentenversicherungspflichtig. Ein Altenpfleger, der sich vorwiegend um gesunde Senioren kümmert, dagegen nicht.

Beschäftigst Du Arbeitnehmer?

Wenn Du als Lehrer, Erzieher oder Pflegekraft Arbeitnehmer beschäftigst, ist das ein Argument gegen verpflichtende Rentenversicherung. Das gilt auch bei Selbstständigen mit nur einem Auftraggeber.

Dabei zählen Azubis mit, Minijobber dagegen nicht.

Küstenfischer sind dann ebenfalls aus dem Schneider. Bei ihnen müssen es jedoch mehr als vier Arbeitnehmer sein.

Fälle ohne Rentenbeiträge

  • Du übernimmst nur gelegentlich selbstständige Jobs zum Beispiel als freier Dozent? Dann musst Du nicht in die Rentenkasse einzahlen.
  • Das Gleiche gilt, wenn Du per Übungsleiterpauschale bezahlt wirst.
  • Wenn dein Arbeitseinkommen maximal 450 Euro im Monat beträgt, bist du nicht versicherungspflichtig.
  • Selbständige Handwerker können nach 18 Jahren Beitragszahlung die Versicherungsfreiheit beantragen.
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber können sich nach der Gründung für drei Jahre befreien lassen.
  • Wenn Du die Altersgrenze erreicht hast und eine Altersvollrente beziehst, bist du versicherungsfrei.

KSK-versichert? Dann zahlst Du "halbe" Beiträge zur Rentenversicherung

Für selbstständige Künstler und Publizisten bietet die KSK eine günstige Form der Sozialversicherung. Zu dieser Gruppe zählen selbstständige Journalisten, Grafikerinnen, Designer oder Fotografinnen.

Bist du über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert? Dann gilt für dich Rentenversicherungspflicht. Aber du musst nur die Hälfte der Beiträge selbst bezahlen. Das ist bei KSK-Versicherten ähnlich wie bei Arbeitnehmern.

Die andere Hälfte wird in diesem Fall aus Steuermitteln und mit der Künstlersozialabgabe finanziert. Diese Abgabe müssen die Auftraggeber von kreativen Selbstständigen wir dir bezahlen. Auch wenn viele das gar nicht wissen. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Höhe deiner Rentenbeiträge

Für pflichtversicherte Selbstständige gibt es in Bezug auf die Beitragshöhe drei Möglichkeiten:

  • Du zahlst pauschal den vollen Regelbeitrag. 2020 sind das 592,41 Euro im Westen und 559,86 Euro im Osten.
  • Du zahlst den halben Regelbeitrag. Dies entspricht 296,21 Euro (West) oder 279,93 Euro (West). Das geht jedoch nur während der ersten drei Jahre nach Gründung.
  • Du zahlst "einkommensgerechte" Beiträge. Damit gilt der normale Beitragssatz zur Rentenversicherung. Für 2020 sind das 18,6 Prozent.
    Grundlage ist der Gewinn gemäß Einkommensteuerbescheid. Der Mindestbeitrag beträgt 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag liegt bei 1 283,40 Euro (jeweils für 2020).

Wenn du in der KSK bist, ist auf jeden Fall dein (von dir selbst prognostiziertes) Einkommen ausschlaggebend.

Auch als Seelotse, Küstenschiffer, Küstenfischer oder Hausgewerbetreibender zahlst du Beiträge gemäß deinem Einkommen.

Hinweis: Wenn die Geschäfte schlecht laufen, greift bei einkommensgerechten Beiträgen eine Sozialklausel. Liegt der Gewinn voraussichtlich 30 Prozent unter dem des Vorjahrs, bestimmt das niedrigere, aktuelle Einkommen die Beiträge. Das kann dir zum Beispiel dein Steuerberater bestätigen.

Selbstständig, aber freiwillig in der Rentenversicherung

Alle anderen Selbstständigen können sich grundsätzlich freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Die Deutsche Rentenversicherung freut sich mit Sicherheit darüber. Schließlich bist du ein Beitragszahler mehr.

Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

  • Pflichtversicherung auf Antrag: Du kannst beantragen, dass für dich die Versicherungspflicht gelten soll. Für den Antrag hast du fünf Jahren Zeit ab der Gründung.
    Das gilt dann allerdings auch, solange du selbstständig bleibst. Dafür bekommst du so als Selbstständiger die Möglichkeit einer Riester-Rente. Mit entsprechender Zulage vom Staat.
  • Freiwillige Beitragszahlung: Bei dieser Variante kannst Du die Beitragshöhe selbst bestimmen. Außerdem kannst Du die freiwilligen Beiträge später wieder beenden. Der monatliche Mindestbeitrag liegt 2020 bei 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag beträgt 1 283,40 Euro im Monat.

Rentenversicherung für Selbstständige: freiwillig einzahlen?

Freiwillig versichern in der DRV? Das ist deine Entscheidung. Außer in den genannten Fällen der Rentenversicherungspflicht. Oft bieten andere Vorsorgemöglichkeiten im Vergleich zur gesetzlichen Rente bessere Renditen.

In bestimmten Konstellationen macht das Einzahlen in die Rentenversicherung jedoch Sinn. Dann zum Beispiel, wenn du so eine Anwartschaft erreichst. So nennt sich der spätere Rentenanspruch offiziell.

Vielleicht hast du als Arbeitnehmer schon eingezahlt. Aber noch nicht genug für die Rentenanwartschaft. Dann können sich weitere Beiträge rentieren.

Die Deutsche Rentenversicherung ist eine riesige Institution. Sie besteht aus der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Knappschaft Bahn-See und 14 Regionalträgern. Ihre "Angebote" zur Altersvorsorge werden durch Gesetze und damit letztlich von der Politik geregelt.

Das alles macht sie schwerfällig und wenig renditestark, aber auch verlässlich. Einfach pleitegehen wird die DRV jedenfalls nicht.

Ob Rente oder privat: Hauptsache Altersvorsorge

Man kann sich in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sein und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Oder man setzt auf private Vorsorgeprodukte. Viele schließen eine private Rürup-Rente (eigentlich Basisrente) ab.

Auch Immobilienbesitz oder anderes Vermögen kann dich absichern.

Manche Selbstständigen haben noch Ansprüche aus einer früheren betrieblichen Altersvorsorge.

Ist dein Ehepartner Arbeitnehmer? Dann kannst du auch als Arbeitnehmer eine Riester-Rente abschließen und die Riester-Zulage bekommen

Als selbstständiger Ingenieur, Arzt, Tierärztin, Apotheker oder Steuerberaterin zahlst du im Normalfall in ein Versorgungswerk ein. Diese berufsständische Versorgung ist dann in der Regel Pflicht.

Es gibt viele Absicherungsformen. In jedem Fall gilt: Altersvorsorge für Selbstständige ist ein Pflichtthema. Darüber musst du genauso nachdenken wie über deine Krankenversicherung.

Viele selbständig Tätige ignorieren das Thema oder verschieben die Altersvorsorge auf später. Das kann sich schnell rächen. Die Quote der Bezieher von Grundsicherung (Sozialhilfe) zeigt es. Sie liegt bei früheren Selbstständigen etwa doppelt so hoch wie bei früheren Arbeitnehmern.

Pläne: Rentenversicherung für Selbstständige als generelle Pflichtversicherung einführen

Seit vielen Jahren schon geistert der Plan einer verpflichtenden Rentenversicherung für alle Selbstständigen durch die Sozialpolitik. Entsprechende Absichten wurden und werden von Politikern unterschiedlicher Parteien unterstützt.

Breite Unterstützung findet die Idee einer Altersvorsorgepflicht - mit Wahlmöglichkeit. Sie steht auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung. Die Geister scheiden sich allerdings daran, ob dabei nicht doch eine Pflicht zur Rentenversicherung herauskommt.

Die Diskussion reicht lange zurück. Bereits 2012 gab es konkrete Absichten. Damals war Ursula von der Leyen Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

Ihre Gesetzespläne löste eine breite Gegenreaktion aus. Zum Beispiel entstand der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) in diesem Kontext.

Aktuell arbeitet ihr Nachfolger Hubertus Heil an der Umsetzung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige.

Skeptiker befürchten, dass es im Kern auf eine Pflicht zum Einzahlen in die Rentenversicherung hinausläuft. Einzige Alternative zur gesetzlichen Rente könnte demnach die Rürup-Rente sein. Ob es so wirklich kommt, muss man abwarten. Einen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht.

Rentenversicherung Selbstständige? Symbolbild
Rentenversicherung für Selbstständige als Pflichtversicherung?

(Stralsund, Deutsche Rentenversicherung Bund, Foto: KlugschnackerCC BY-SA 3.0)

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