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Nebenberuflich selbstständig – das musst du beachten!

Frau in grau jacken

Du möchtest nebenher auf eigene Rechnung Geschäfte machen? Nur zu: In Deutschland gilt die Gewerbe- und Berufsfreiheit. Das kannst du in Artikel 12 Grundgesetz und § 1 Gewerbeordnung nachlesen. Grundsätzlich kann und darf dir niemand verbieten, auch nach Feierabend und am Wochenende selbstständig tätig zu sein:

 

Worauf wartest du noch? Leg los und probier‘ dich aus! Als nebenberuflich Selbstständiger bist du in guter und zahlreicher Gesellschaft. Allein im vergangenen Jahr haben sich in Deutschland laut KfW-Gründungsmonitor 2018 323.000 Menschen im Nebenberuf selbstständig gemacht. Damit waren die sogenannten Nebenerwerbsgründer wieder einmal für die Mehrheit aller Gründungen verantwortlich (= 58 %)!

 

Niedrige Schwelle für Feierabend-Unternehmer!

Lass dich von den angeblich hohen Gründungshürden bloß nicht abschrecken. Ernsthaft betroffen sind vor allem größere Betriebsansiedlungen. Besonders pingelig ist der Staat bei gefährlichen Berufen und im Handwerk. Für die allermeisten selbstständigen Tätigkeiten brauchst du keine Zulassungen oder Genehmigungen. Das gilt auch für kleine Ladengeschäfte oder den Betrieb eines Webshops.

Praxistipp: Eine Liste der wichtigsten erlaubnispflichtigen Gewerbezweige findest du auf der Website der IHK Frankfurt/Main. Die Übersicht enthält Angaben über Gesetze, Vorschriften und zuständige Behörden

Für alle anderen selbstständigen Tätigkeiten gelten bloß die allgemeinen Melde- und Anzeigepflichten beim Gewerbe- und Finanzamt. Außerdem musst du dein Vorhaben eventuell mit deinem Arbeitgeber und Vermieter abstimmen.

Haupt- oder Nebenberuf?

Bevor wir uns mit den Besonderheiten nebenberuflicher Selbstständigkeit beschäftigen, vorweg ein Blick auf die Abgrenzung zum Hauptberuf. Als „nebenberuflich“ gilt eine selbstständige Tätigkeit unter folgenden Voraussetzungen:

Wichtig ist diese Unterscheidung insbesondere im Sozialrecht. Falls du unsicher bist, wirfst du am besten einen Blick auf den invoiz-Blogbeitrag „Brauche ich als nebenberuflich Selbstständiger eine Krankenversicherung?

Bei den folgenden Erläuterungen gehen wir davon aus, dass der nebenberufliche Charakter deiner Selbstständigkeit unstrittig ist.

Muss mein Chef zustimmen?

Die gute Nachricht vorweg: Dein Arbeitgeber darf dir nicht einfach pauschal alle Nebentätigkeiten verbieten. Um Probleme oder gar Ärger mit selbstständiger Arbeit zu vermeiden, solltest du aber ein paar Verhaltensregeln beachten:

Genau genommen dient das Arbeitszeitgesetz zwar dem Schutz von Arbeitnehmern und muss von Selbstständigen nicht beachtet werden. Wegen seiner Fürsorgepflicht muss dein Chef aber darauf achten, dass du nicht zu lange arbeitest!

Wichtig: Entscheidend für die Erholung ist im Zweifel die Art der Tätigkeit in deinem Haupt- und Nebenberuf. Der Gelderwerb an sich ist zweitrangig. Du bist hauptberuflich Sachbearbeiterin für eine Versicherung? Dann kann dein Urlaubs-Nebenjob als Reiseführerin, Yogalehrerin oder Gärtnerin durchaus erholsam sein.

Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter haben unterschiedliche Interessen. Deshalb ist vielen Arbeitsverträgen ausdrücklich festgelegt, dass Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren müssen. Dazu zählt auch eine selbstständige Arbeit. Solange du ein gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast (und behalten willst), spricht nichts dagegen, dieser Informationspflicht nachzukommen.

Wenn du Probleme mit deinem Arbeitgeber hast, lässt du dich am besten von dem Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder einem Berufsverband beraten. Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten brauchst du nicht zu befürchten: Das hätte vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand. Sondervorschriften gelten allerdings für Beamte: Staatsdiener müssen sich Nebentätigkeiten normalerweise genehmigen lassen. Ohne Genehmigung verletzen sie ihre Dienstpflichten.

Allgemeine Melde- und Informationspflichten

Für nebenberuflich Selbstständige im Prinzip gelten ansonsten dieselben Vorschriften wie für alle anderen Gewerbetreibenden und Freiberufler:

Wichtig: Freiberufler und ähnliche Selbstständige brauchen keinen Gewerbeschein! Mehr Informationen bietet der invoiz-Blogbeitrag „Freiberufler oder Gewerbetreibender: Wie bist du unterwegs?

Bevor du also auf deinem Klingelschild eine Geschäftstätigkeit angibst holst, du daher am besten das OK deines Vermieters ein. Das gilt erst recht, wenn du ein Firmenschild neben der Haus- oder Wohnungstür anbringen willst. Solange du nur „stilles Gewerbe“ ausübst, kann dir der Vermieter nicht einfach kündigen. “Still” bedeutet, dass du in deiner Wohnung selbstständig arbeitest, aber keine Mitarbeiter und Kundenbesuche hast.

Fazit: Ganz ohne bürokratischen Aufwand geht die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht über die Bühne. Um eine Raketenwissenschaft handelt es sich aber nicht. Zumal dir invoiz eine Menge Arbeit abnimmt und viele Aufgaben auf Knopfdruck erledigt.

Noch Fragen?

Was beim Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit sonst noch alles zu beachten ist, erfährst du auf folgenden Seiten:

Am besten probierst du die invoiz-Demo gleich aus. Einfach mit E-Mailadresse und Passwort registrieren. Und sofort steht dir der volle Funktionsumfang kostenlos zur Verfügung. Du kannst das „führende Finanz- und Rechnungsprogramm für erfolgshungrige Unternehmer“ dann auf Herz und Nieren testen. So bist du hinterher sicher, dass es alle deine Anforderungen erfüllt.

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