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Richtig Mahnen: Ab wann gilt welche Mahnstufe?

Frau bespricht am Telefon eine Mahnung

Und: Muss ich alle Mahnstufen durchlaufen? Um Himmels Willen – nein! Eine rechtliche Grundlage für den komplizierten und aufwendigen „Mahn-Mehrkampf“ gibt es nicht. Um einen säumigen Zahler in Verzug zu setzen, genügt maximal eine einzige Mahnung!

Abweichend von der Rechtslage wird im Geschäftsleben hierzulande vielfach noch zwischen Zahlungserinnerung, 1., 2. und 3. (und letzter!!!) Mahnung differenziert. Dabei unterscheiden sich die klassischen Mahnstufen im Tonfall:

Diesen ganzen Mahn-Zirkus kannst du dir sparen. Ein Erinnerungsschreiben reicht völlig. Ob du dein Schreiben als Zahlungserinnerung oder Mahnung bezeichnest, ist völlig egal. Viel wichtiger als ein gestelztes Mahnschreiben ist der persönliche Kontakt. Am besten fragst du erst einmal telefonisch oder per E-Mail nach, welchen Grund die Zahlungsverzögerung hat. Allein die persönliche Kontaktaufnahme zeigt vielfach schon Wirkung.

Mit einer schriftlichen Mahnung auf Nummer sicher gehen

Rechtlich ist eine Mahnung per E-Mail übrigens genauso wirksam wie eine schriftliche Mahnung. Aus Beweisgründen (und um den geschäftlichen Gepflogenheiten Genüge zu tun) ist ein Mahnschreiben per Post trotzdem zu empfehlen. Wenn es um hohe Beträge geht, notfalls auch per Einschreiben und Rückschein.

☝ Du willst noch mehr zum Thema Mahnungen wissen?

Dann bist du auf der Seite „Mahnung schreiben: So geht’s!“ unserer invoiz Bibliothek bestens aufgehoben! Hier findest du alles, was du wissen musst. 🙂

Noch Fragen?

Was beim Start in die Selbstständigkeit in Sachen Rechnungstellung sonst noch alles zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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