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Mustergültig mahnen: Von Forderungen, Fälligkeit & Verzug

Mustergültig mahnen: Von Forderungen, Fälligkeit & Verzug

Mahnen ist nichts für Bittsteller: Wenn du zuverlässige Dienstleistungen und gute Produkte lieferst, hast du auch Anspruch auf zeitnahe Bezahlung. Leider nehmen es viele Auftraggeber mit dem Bezahlen weniger genau als mit ihren eigenen Pflichtenheften und Deadlines.

Manche sind einfach schludrig, andere haben echte Zahlungsprobleme. So oder so: invoiz hilft dabei, dein gutes Recht durchzusetzen. Wie du mit der Rechnungssoftware Mahnungen schreibst, kannst du in unserem Praxisleitfaden nachlesen: „Mahn, oh, Mahn: invoiz kann jetzt Zahlungserinnerungen!“ .

Was du beim Mahnen inhaltlich beachten solltest, erfährst du hier:

Vor dem Mahnen miteinander sprechen!

So wichtig die rechtlichen Grundlagen von Fälligkeit, Mahnschreiben und Zahlungsverzug sind:  Das Umgehen mit ausbleibenden Zahlungen ist aber zunächst einmal eine Frage der Kommunikation. Ob und in welcher Form du deine Kunden auf ausstehende Zahlungen hinweist, bleibt dir überlassen.

Nicht jede ausbleibende Zahlung ist böse Absicht. Bevor du also mit Verzugsfolgen wie …

… drohst, suchst du am besten erst einmal den persönlichen Kontakt. Zum Beispiel am Telefon oder per E-Mail.

Vielleicht versuchst du es ja sogar einmal per SMS, WhatsApp oder mit einer persönlichen Facebook- oder Xing-Nachricht. Darauf reagieren viele Unternehmen oft sensibler als auf klassische Mahnschreiben. Du weißt ja: Papier ist geduldig. 🙂

So, nun aber zu den harten Fakten:

Cash – aber subito!

Das Wichtigste zuerst: Fällig sind Geldforderungen grundsätzlich sofort nach erbrachter Lieferung oder Leistung. Das kannst du in § 271 BGB nachlesen. Die Details hängen vom Vertrag ab, der dem Geschäft zugrunde liegt.

Sind im Vertrag keine Einzelheiten geregelt, gelten bei den drei wichtigsten Freelancer-Vertragsarten die folgenden Grundsätze:

Damit dein Vergütungsanspruch fällig wird, ist streng genommen also noch nicht einmal eine Rechnung erforderlich! Wegen des enthaltenen Umsatzsteueranteils gilt jedoch zumindest bei Geschäften mit anderen Selbstständigen und Unternehmern üblicherweise der Zeitpunkt des Rechnungseingangs als Fälligkeitstermin.

Wichtig: Du hast deinem Kunden ein abweichendes Zahlungsziel eingeräumt? (z. B. „Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag ohne Abzüge bis zum 31. März 2020“) Dann verschiebt sich der Fälligkeitstermin entsprechend der gesetzten Fristen nach hinten.

Mahnen? Fälligkeit allein reicht nicht!

Laut Creditreform-Zahlungsindikator ist der Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Geldeingang länger geworden:

Um den damit verbundenen Schaden geltend zu machen, genügt die Fälligkeit einer Rechnung jedoch noch nicht. Voraussetzung für Schadenersatz ist der Verzug des Schuldners.

Per Mahnung in Verzug

Und hier kommt die Mahnung ins Spiel. In § 286 BGB  heißt es: „Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.“

Mit anderen Worten: Eine Mahnung hat den Zweck, den Geschäftspartner in Verzug zu setzen. Dabei liegt die Betonung auf eine Mahnung. Denn es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage für mehrere Mahnstufen.

Zwar gibt es in manchen Unternehmen die klassische Mahnabfolge noch:

Du kannst dir die schrittweise Verschärfung aber sparen. Um einen Schuldner in Verzug zu setzen, ist rechtlich nicht mehr als eine Mahnung erforderlich.

Automatisch in Verzug

Mehr noch: Um einen Kunden in Zahlungsverzug zu setzen, ist vielfach überhaupt keine Mahnung erforderlich! Wenn du eine ordentliche Rechnung geschickt hast, kannst du deinen Geschäftskunden einen Monat nach Rechnungszugang das gerichtliche Mahnverfahren einleiten!

Zwischen Geschäftsleuten gilt nämlich die Verzugsautomatik des § 286 BGB:

„Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.“

Wichtig: Gegenüber Privatleuten greift die Verzugsautomatik nur, wenn du sie zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Fehlt der Hinweis, musst du säumigen Verbrauchern eine Mahnung schicken. Nur so geraten sie in Zahlungsverzug.

Formulierungs-Tipp

Wenn du von vornherein für klare Verhältnisse sorgen willst, kannst du einen allgemeinen Verzugs-Hinweis auf deine Rechnungen drucken. Das klingt dann zum Beispiel so:

„Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Um allen Beteiligten unnötige Kosten zu ersparen, verzichten wir auf ein mehrstufiges Mahnverfahren. Falls Sie diese Rechnung nicht innerhalb der nächsten 30 Tage begleichen, geraten Sie automatisch in Zahlungsverzug. Rechtsgrundlage ist § 286 BGB.

Ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechnen wir Mahngebühren und Verzugszinsen. Außerdem tragen Sie alle Kosten eines eventuell folgenden gerichtlichen Mahnverfahrens. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie Zahlungsverzögerungen absehen können.“

Richtig Mahnen: Form und Inhalt von Mahnschreiben

Gesetzliche Formvorschriften für Mahnungen gibt es nicht. Auch mündliche Mahnungen sind zulässig. Allerdings ist das schriftliche Mahnen besser. Auf diese Weise kannst du den Inhalt deines Mahnschreibens besser belegen.

Wichtig: Der Begriff „Mahnung“ muss darin nicht unbedingt auftauchen. Auch eine Zahlungserinnerung erfüllt den Mahnzweck.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weist du in schriftlichen Mahnungen am besten auf folgende Punkte hin:

invoiz-Zahlungserinnerung sehen deshalb zum Beispiel so aus:

Verzugsfolgen

Du hast deinen Kunden mit einer Mahnung in Verzug gesetzt? Oder er ist automatisch in Verzug geraten? Dann hast du folgende Rechte:

Du willst noch mehr zum Thema Mahnungen wissen?

Dann bist du in unserer Bibliothek „Mahnung schreiben- so geht’s“ bestens aufgehoben! 🙂

Was bei einem Angebot, einer Rechnung und einer Mahnung sonst noch wichtig ist und wie das Rechnungsprogramm invoiz dir in deinem Daily Business hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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