Bilanz

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Im Einkommensteuergesetz wird die Bilanz auch als Vermögensübersicht bezeichnet. Die Bilanz stellt die Vermögens- und Kapitalteile eines Unternehmens gegenüber. Das Kapital setzt sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen.

  • Auf der linken Seite der Bilanz finden sich die Aktiva: Dort sind die Bestandteile des Anlage- und Umlaufvermögens aufgelistet. Die linke Bilanzseite wird auch als Aktiv-Seite bezeichnet.
  • Auf der rechten Seite stehen die Passiva. Auf der Passivseite finden sich Eigenkapital und Fremdkapital (= Schulden) eines Unternehmens.

Unterm Strich müssen die Gesamtwerte der Aktiv- und Passivseite übereinstimmen. Die Wertveränderungen des Vermögens und der Schulden werden dabei über das Eigenkapital ausgeglichen.

Kaufleute sind gemäß § 242 HGB verpflichtet, bei Gründung und an jedem Jahresende eine Bilanz aufzustellen. Größere und vor allem börsennotierte Unternehmen müssen ihre Bilanzen sogar veröffentlichen. Dagegen sind Freiberufler und kleine Unternehmen nicht buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Bei ihnen begnügt sich das Finanzamt mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Zweck der Bilanz

Bilanzen haben gleich mehrere Funktionen – insbesondere …

  • die kontinuierliche Dokumentation der Unternehmensentwickung
  • die Information von Öffentlichkeit, Behörden, Gerichten und Geschäftspartnern (z. B. Lieferanten, Investoren und Banken) über die laufende Geschäftsentwicklung. Und vor allem:
  • die Ermittlung der Besteuerungs-Grundlagen.

Durch den Vergleich des Betriebsvermögens ergibt sich aus der Bilanz der steuerpflichtige Gewinn eines Unternehmens. Laut § 4 Abs. 1 EStG ist der Gewinn definiert als „der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.“

Gliederung der Bilanz

Damit Bilanzen vergleichbar sind, macht § 266 HGB genaue Vorschriften über die Bilanz-Gliederung. Die wichtigsten Bilanz-Bestandteile sind:

Aktivseite

  • Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Finanzanlagen),
  • Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Lagerbestände, Forderungen, Bank-Guthaben und Kassenbestände) und
  • Rechnungsabgrenzungen (Vermögensbestandteile, die aus anderen Wirtschaftsjahre resultieren).

Passivseite:

  • Eigenkapital (z. B. Stammkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen),
  • Fremdkapital (z. B. Rückstellungen für Pensionen und Steuern, Anleihen, Darlehen und andere Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Banken etc.) und
  • Rechnungsabgrenzungen (Verbindlichkeiten, die in andere Wirtschaftsjahre gehören)

Bilanz als Zeitpunkt-Betrachtung

Die Bilanz ist eine Zeitpunkt-Betrachtung: Der Wert von Aktiva und Passiva wird zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst. Meistens ist das der 31. Dezember des Jahres. Dabei ist die Schlussbilanz eines Wirtschaftsjahres zugleich die Eröffnungsbilanz des nächsten Jahres.

Die Bewertung des Vermögens erfolgt im Zuge der jährlichen Inventur. Durch den Vergleich von Eröffnungs- und Schlussbilanz lassen sich die Veränderungen von Vermögen und Kapital eines Unternehmens feststellen.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) handelt es sich dagegen um eine Zeitraum-Betrachtung. Sie erfasst die laufenden unterjährigen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Im Rahmen der doppelten Buchführung müssen die Wertveränderungen der Bilanzpositionen unterm Strich mit dem Ergebnis der GuV übereinstimmen. Durch einen Gewinn erhöht sich das Eigenkapital. Demgegenüber hat ein Verlust die Minderung des Eigenkapitals zur Folge.

Weiterführende Literatur:

Am besten probierst du die invoiz-Demo gleich aus. Einfach mit E-Mailadresse und Passwort registrieren. Und sofort steht dir der volle Funktionsumfang kostenlos zur Verfügung.