Eigenkapital

Das Eigenkapital ist der Differenzbetrag zwischen dem Vermögen und den Schulden eines Unternehmens. Schulden und Verbindlichkeiten bilden das Fremdkapital eines Unternehmens. Zieht man von den Vermögenswerten das dafür eingesetzte Fremdkapital ab, bleibt das Eigenkapital übrig. Zusammen ergeben Eigen- und Fremdkapital das Gesamtkapital eines Unternehmens.

Mit anderen Worten: Das Eigenkapital stellt das Reinvermögen eines Unternehmens dar. Das Eigenkapital ist eine dynamische Größe. Sie verändert sich jeden Tag.

Dadurch handelt es sich immer um eine Momentaufnahme am Bilanz-Stichtag. Das ist meistens der 31. Dezember eines Wirtschaftsjahres.

Das Eigenkapital gehört den Eigentümern eines Unternehmens. Wenn es ein Einzelunternehmen ist, stellt der Unternehmer das Eigenkapital zur Verfügung. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften bringen Investoren und Kapitaleigner das Eigenkapital auf. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) sind das zum Beispiel die Gesellschafter.

Das Eigenkapital erfüllt zahlreiche Funktionen:

  • Gründung: Ein Teil der Anfangsinvestitionen wird durch Eigenmittel aufgebracht. Je nach Rechtsform gibt es sogar Mindesteinlagen (z. B. 25.000 Euro bei einer GmbH).
  • Finanzierung: Gläubiger brauchen Sicherheiten. Deshalb gilt: Ohne Eigenmittel kein Fremdkapital.
  • Haftung: Im Schadensfall haftet das Unternehmen mit seinem Vermögen.
  • Gewinnverteilung: Bei Gesellschaften wird der Gewinn oft ganz oder teilweise je nach Anteil am Eigenkapital aufgeteilt.

Das Eigenkapital ist grundsätzlich ein positiver Betrag. Zwar kann die Differenz zwischen Vermögen und Schulden auch einen negativen Betrag ergeben.

Das ist aber ein Ausnahmefall. Denn in dem Fall ist das Unternehmen überschuldet. Bei negativem Eigenkapital muss ein Insolvenzantrag gestellt werden.

So wird das Eigenkapital ermittelt

Die Ermittlung des Reinvermögens erfolgt im Rahmen der Bilanz. Die Bilanz hat zwei Seiten:

  • Auf der linken Seite sind alle Vermögenspositionen aufgelistet. Die linke Seite der Bilanz wird auch als Aktivseite bezeichnet. Sie gibt Aufschluss über die Mittelverwendung.
    Dazu zählen:

    • das Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Anlagen, Geschäftsausstattung, Fahrzeuge und Finanzanlagen) und
    • das Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Lagerware, Forderungen sowie Konto-Guthaben und Bargeld-Bestände).
  • Die rechte Seite der Bilanz nennt sich Passivseite. Sie gibt Aufschluss über die Mittelherkunft.
    Dort wird unterschieden zwischen:

    • dem Eigenkapital und
    • dem Fremdkapital (z. B. Darlehen, Lieferantenkredite und Rückstellungen, etwa für Risiken und betriebliche Renten ).

Das Eigenkapital erscheint zwar oberhalb des Fremdkapitals. Im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich das Reinvermögen aber erst nach Abzug der Schulden vom Gesamtvermögen.

So setzt sich das Reinvermögen zusammen

Die Eigentümer stellen das Eigenkapital dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung. Es dient der Finanzierung von Vermögenswerten und als finanzielle Reserve. Außerdem decken die Eigenmittel entstehende Verluste ab.

Laut § 266 HGB setzt sich das Eigenkapital in der Bilanz aus folgenden Anteilen zusammen:

  • Gezeichnetes Kapital: Das ist das Grundkapital oder auch Stammkapital, das die Gesellschafter und Aktionäre bei der Gründung einbringen müssen.
  • Kapitalrücklagen,
  • Gewinnrücklagen – darunter:
    • gesetzliche Rücklagen,
    • Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen,
    • satzungsmäßige Rücklagen sowie
    • andere Gewinnrücklagen.
  • Gewinnvortrag oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr und
  • Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag des aktuellen Wirtschaftsjahres.

Kapitalstruktur: Bedeutung des Eigenanteils

Die Kapitalstruktur bildet die Grundlage für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Je weniger Schulden zur Finanzierung des Gesamtvermögens erforderlich sind, desto höher ist der Anteil des Eigenkapitals. Das senkt nicht nur die Zinsbelastung.

Eine hohe Eigenkapitalquote schafft darüber hinaus Anreize. Sie …

  • erleichtert bei Bedarf die Aufnahme von Fremdkapital,
  • fördert bei Investoren die Bereitschaft, sich am Unternehmen zu beteiligen und
  • erhöht ganz allgemein das Vertrauen von Geschäftspartnern.

Daher ist die Eigenkapitalquote eine besonders wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl.

So wird die Eigenkapitalquote berechnet

Die Eigenkapitalquote drückt das prozentuale Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme aus. Die Bilanzsumme entspricht dabei dem Gesamtkapital. Die Formel lautet:

Eigenkapital

Angenommen, die Bilanzsumme beträgt 80.000 Euro. Davon stammen 20.000 Euro aus Eigenmitteln. Dann beträgt die Eigenkapitalquote 25%:

Eigenkapital

So wird der Anlagen-Deckungsgrad berechnet

Eine hohe Eigenkapitalquote gilt grundsätzlich als gutes Zeichen. Mindestens ebenso wichtig für Eigentümer und Investoren ist der Anlagendeckungsgrad. Denn die goldene Bilanzregel besagt:

  • Langfristiges Vermögen (= Anlagevermögen) sollte langfristig finanziert sein soll.
  • Kurzfristiges Vermögen (= Umlaufvermögen) kann kurzfristig finanziert sein.

Zu den langfristigen Finanzierungsformen gehören das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital (Darlehen). Daher unterscheiden Kaufleute zwischen zwei verschiedenen Kennziffern:

  • Anlagedeckungsgrad I:
    Eigenkapital

 

 

  • Anlagedeckungsgrad II:
    Anlagendeckungsgrad

 

 

Beträgt der „Anlagedeckungsgrad I“ weniger als „1“, ist das kein Beinbruch. Viele Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf finanzieren ihre Anlagen nicht komplett aus Eigenmitteln.

Liegt jedoch der „Anlagedeckungsgrad II“ unter „1“, sollten die Alarmglocken schrillen: Denn dann sind Teile des Anlagevermögens offenbar kurzfristig finanziert. Zum Beispiel durch einen Kontokorrentkredit oder durch Lieferantenkredite. Wenn dann die Gläubiger auf Rückzahlung oder Kontenausgleich bestehen, ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens akut gefährdet.

 

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