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Wie geht eigentlich eine „Steuerprüfung“?

Mann schaut mit der Lupe genau hin

Die gute Nachricht gleich vorweg: Rechnerisch spricht einiges dafür, dass du nie eine Steuerprüfung erleben wirst. Pro Jahr wird nämlich nur ein Prozent aller „Kleinstbetriebe“ geprüft. Das geht aus der jüngsten Betriebsprüfungsstatistik hervor. Als Kleinstbetriebe (KSt) gelten im Zeitraum 2016 bis 2018 Selbstständige und kleine Unternehmen …

Falls du in diese Kategorie fällst, droht dir rechnerisch nur alle 100 Jahre eine Betriebsprüfung. Und selbst wenn du zur nächsthöheren Betriebsgrößenklasse gehörst (Jahresumsatz je nach Branche bis zu mehreren Millionen Euro und Gewinn von mehreren Hunderttausend Euro), musst du nur einmal in gut 30 Jahren mit einer Prüfung rechnen.


Statistisch gesehen sind Steuerprüfungen also extrem selten. Als Teil einer Zufallsstichprobe kann es dich trotzdem jederzeit treffen.

Verschiedene Prüfverfahren und -anlässe

Gleich noch eine Vorbemerkung: Die Steuerprüfung gibt es nicht. Vielmehr verfügt der Fiskus über eine ganze Reihe verschiedener Prüfinstrumente:

Verglichen mit einer solchen Steuerfahndung ist die allgemeine Steuer-Außenprüfung eine recht entspannte und genau geregelte Routine-Angelegenheit:

Rechtzeitige Ankündigung

Wochen oder gar Monate vor dem Prüftermin bekommst du eine „Prüfungsanordnung“. Darin steht unter anderem …

Wichtig: Anspruch auf Offenlegung eines eventuellen Verdachtsanlasses hast du grundsätzlich nicht. Immerhin: Falls dir der Prüftermin nicht gelegen kommt (weil er zum Beispiel mitten in einen wichtigen Projektendspurt fällt), kannst du ihn mit Hinweis auf den betrieblichen Engpass normalerweise problemlos verschieben.

Dein Finanz- und Rechnungstool

Und was passiert nun bei der Außenprüfung?

Wenn’s dann soweit ist, klingelt der Prüfer, weist sich aus und informiert dich darüber, dass die „Prüfhandlungen“ nun beginnen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du bei eventuellen Steuervergehen keine „strafbefreiende Selbstanzeige“ mehr erstatten.

Zunächst plaudert der Prüfer ein wenig mit dir und macht einen kleinen Betriebsrundgang. Falls erforderlich lässt er sich von dir die Mitarbeiter vorstellen, die du damit beauftrag hast, ihm Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wichtig: Welche Belege du aufbewahren und bei einer Außenprüfung bereitstellen musst, kannst du im Blog-Beitrag über die „Allgemeinen Aufbewahrungsfristen“ nachlesen.

Neben Papierbelegen hat das Finanzamt übrigens auch Anspruch auf Bereitstellung elektronischer Dokumente (z. B. Aus- und Ausgangsrechnungen im PDF-Format). Falls du Software, Apps und andere elektronische Hilfsmittel für Steuer- und Buchführungszwecke einsetzt, hat der Prüfer die Wahl: Entweder verlangt er die Bereitstellung der Unterlagen auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick) oder gleich den direkten Zugriff auf deine EDV.

Nachdem du ihm seinen Arbeitsplatz gezeigt und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hast, verschafft er sich zunächst einen ersten Überblick. Ganz besonders genau und kritisch sind Finanzamtsprüfer erfahrungsgemäß bei …

… mit anderen Worten: Immer dann, wenn möglicherweise ein Bezug zur Privatsphäre besteht. Früher oder später wird der Prüfer dich, deinen Mitarbeiter oder Steuerberater bitten, unklare Vorgänge zu erläutern, Einzelfragen zu beantworten und noch fehlende Unterlagen beizubringen.

Wie lange der gesamte Prüfvorgang insgesamt dauert, hängt ganz von der Branche und der Größe deines Unternehmens ab. Bei Freiberuflern und Kleinunternehmen ist sie aber oft in ein paar Stunden erledigt.

Wichtig: So sinnvoll es ist, Finanzamts-Besucher möglichst freundlich und höflich zu behandeln: Lass dich bloß nicht zu hemmungsloser Plauderei hinreißen. Wer ungefragt über private und betriebliche Belange schwadroniert, läuft Gefahr, ungewollt steuerlich brisante Einzelheiten preiszugeben. Nichts gegen unverbindlichen Smalltalk über das Wetter und die Bundesliga: Betriebliche Details, Familienangelegenheiten, private Hobbys, Urlaubsziele und ähnliche Themen solltest du hingegen nach Möglichkeit meiden.

Schlussbesprechung und Prüfbericht

Am Ende einer Außenprüfung steht die Schlussbesprechung. Die findet einige Tage oder Wochen später bei einem separaten Termin statt. Bei der Gelegenheit kannst du oder dein Steuerberater zu strittigen Sachverhalten Stellung nehmen. Über Zeitpunkt und Inhalt der Schlussbesprechung wirst du rechtzeitig informiert.

Zum guten Schluss bekommst du dann ein Schreiben über das Ergebnis der Außenprüfung. Je nach Umfang der Prüfung und Anzahl der Steueränderungen kann das ein paar Tage oder mehrere Wochen dauern. Falls „Änderungen der Besteuerungsgrundlagen“ erforderlich sind, bekommst du außerdem korrigierte Steuerbescheide für die jeweiligen Jahre und Steuerarten. Bei unveränderten Steuerbescheide wird zudem der „Vorbehalt der Nachprüfung“ aufgehoben: Die Bescheide sind damit rechtskräftig.

Fazit: Don’t worry …

Wenn du …

… besteht für Prüfungspanik überhaupt keinen Anlass. Erst recht dann, wenn du mit invoiz einwandfreie Ausgangsrechnen schreibst und sogar deine Betriebsausgaben erfasst.

Zugegeben: Falls dir ein Prüfer – warum auch immer – unbedingt Knüppel zwischen die Beine werfen will, kann eine Steuerprüfung böse Überraschungen bringen. Ein ungünstiges Prüfergebnis ist aber nicht das letzte Wort: Du kannst dagegen Widerspruch einlegen und notfalls sogar klagen. Die weit verbreitete Sorge, dass bereits kleine Formfehler zu verheerenden Steuernachzahlungen führen, ist normalerweise jedenfalls völlig unbegründet!

… be prepared!

Trotzdem: Spätestens, wenn eine Außenprüfung ins Haus steht, solltest du dir die Unterstützung eines professionellen Beraters besorgen. Steuerberater …

Tipp: Wie du einen passenden Berater findest und worauf es bei der Auswahl ankommt, erfährst du im Beitrag „Steuern & Buchführung: Selber machen oder Berater?

Noch Fragen?

Was du beim Start in die Selbstständigkeit in Sachen Steuern und Buchführung sonst noch alles beachten solltest und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du unter anderem auf folgenden Seiten:

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