Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung / Steuerlicher Erfassungsbogen

Wer in Deutschland eine gewerbliche, freiberufliche, land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, muss das Finanzamt über sein Vorhabens informieren. Das ist in § 138 Abgabenordnung festgelegt („Anzeigen über die Erwerbstätigkeit“). Die Informationen werden im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ erhoben.

Gründer von Gewerbebetrieben sowie Land- und Forstwirte bekommen diesen Fragebogen automatisch vom Finanzamt zugeschickt, nachdem sie ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet haben. Freiberufler und andere nicht-gewerbliche Selbstständige müssen das Finanzamt von sich aus über ihr Vorhaben informieren. Zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt am Wohnsitz des Steuerpflichtigen.

Der steuerliche Erfassungsbogen wird vom Finanzamt per Post verschickt. Das Formular steht aber auch im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zum Ausfüllen, Download und Ausdruck bereit. Den achtseitigen Fragebogen gibt es dort in drei verschiedenen Versionen:

Fragebogen für Selbstständige und Einzelunternehmer

Im Fragebogen für Selbstständige und Einzelunternehmer werden insbesondere die folgenden Sachverhalte abgefragt:

  • Allgemeine Angaben: Persönliche Kontakt- und Adressdaten des Steuerpflichtigen und ggf. seines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners,
  • Angaben zur Art der geplanten Tätigkeit, Rechtsform, Kontakt- und Adressdaten des geplanten Unternehmens-Standortes sowie weiterer Betriebsstätten,
  • Angaben zur Festsetzung der Steuervorauszahlungen im ersten und zweiten Geschäftsjahr: Dazu zählen die voraussichtlichen Einkünfte aus der angemeldeten Tätigkeit sowie aus anderen Einkunftsarten. Auch die Einkünfte von Ehe- und Lebenspartnern müssen angegeben werden.
  • Angaben zur Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung oder Buchführung mit Jahresabschluss (= Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz),
  • Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (sofern Mitarbeiter beschäftigt werden),
  • Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer (z. B. Kleinunternehmer-Regelung, Soll-/Ist-Versteuerung und Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) sowie
  • Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.

Eine elektronische Übermittlung des steuerlichen Erfassungsbogens ist nicht vorgesehen. Auf Seite 7 muss der der Fragebogen von Hand unterschrieben und zusammen mit eventuell erforderlichen Nachweisen ans Finanzamt geschickt werden. Zu den Anlagen gehören zum Beispiel ein eventueller Gesellschaftsvertrag, das SEPA-Mandat für Steuer-Lastschriften durch das Finanzamt oder auch die Empfangsvollmacht für den Steuerberater.

Fragebögen für Personen- und Kapitalgesellschaften

In den beiden Fragebogen-Versionen für Personen- und Kapitalgesellschaften werden im Prinzip dieselben Informationen erhoben. Ausgangspunkt sind hier jedoch die Angaben zur angemeldeten Personen- oder Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft – insbesondere deren …

  • Rechtsform, Grund- und Stammkapital,
  • Geschäftsführer, Gesellschafter und weitere Beteiligte sowie die
  • Eintragung ins Handels- oder Genossenschaftsregister

Für alle drei Fragebogen-Versionen steht eine amtliche „Ausfüllhilfe“ zur Verfügung. Darin wird die Bedeutung der einzelnen Eingabezeilen erläutert:

Da die Angaben im steuerlichen Erfassungsbogen weitreichende finanzielle Folgen haben können, empfehlen Fachleute, den Finanzamts-Fragebogen mit Unterstützung eines Steuerberaters auszufüllen.

Noch Fragen?

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