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Rechnungen: Diese Fristen solltest du beachten

Mann macht sich Notizen zu Rechnungs fristen

Der Gesetzgeber hat die Fristen für Rechnungen großzügig bemessen. Außerdem gelten sie nur für einen begrenzten Adressatenkreis. Die wichtigste Vorschrift zu Fristen von Rechnungen findest du in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG:

Demnach kannst du dir mit dem Schreiben von Rechnungen bis zu sechs Monate lang Zeit lassen. Die Frist gilt zudem nur für Rechnungen an Unternehmen und andere „juristische Personen“. Rechnungen an Privatleute sind nur in wenigen Ausnahmefällen vorgeschrieben.

Gesetzliche Fristen beim Rechnungen schreiben

Die Rechnungsvorschriften stammen aus dem Umsatzsteuergesetz: Sie dienen im Kern der Sicherung von Umsatzsteuer-Einnahmen. (Fast) alles andere kümmert den Fiskus nicht:

Außerdem haben Privatleute bei Leistungen von Handwerkern und „haushaltsnahen Dienstleistern“ Anspruch auf eine Rechnung. Das steht in § 35a EStG.

Wichtig: Geldforderungen müssen nicht erst nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Sie können bereits fällig sein, wenn noch keine Rechnung vorliegt!

Rechnungsstellung: Vorschriften und Fristen, die du unbedingt kennen musst!

An wen du überhaupt eine Rechnung ausstellen musst und welche Fristen es in dem Zusammenhang gibt, verraten wir dir in diesem Video.

Zahlbar ohne Rechnung!

Geldforderungen sind grundsätzlich sofort fällig, sobald die vereinbarte Lieferung oder Leistung erbracht wurde. Das kannst du in § 271 BGB nachlesen. Bestimmte Fristen für Rechnungen sind dort nicht vorgesehen. Die Details hängen vom Vertrag ab, der dem konkreten Geschäft zugrunde liegt.

Sind im Vertrag mit deinen Kunden keine Einzelheiten geregelt, gelten bei den drei wichtigsten Vertragsarten die folgenden Grundsätze:

Soweit die gesetzliche Theorie – und nun zur Praxis:

Rechnungen und Fristen in der Praxis

Ob du es glaubst oder nicht: Die finanziellen Probleme vieler Selbstständiger und kleiner Unternehmen haben auch damit zu tun, dass sie zwar ihre Leistungen zuverlässig und pünktlich erbringen. Mit der Abrechnung lassen sie sich dann aber viel zu viel Zeit. Das Schreiben von Rechnungen gehört zum nervigen „Bürokram“ und gilt als unproduktive Tätigkeit. Offene Kundenaufträge sind wichtiger und gehen immer vor.

Das ist gefährlich: Am besten schickst du deine Rechnungen möglichst bald an den Empfänger schicken. Kein Kunde wird die zeitnahe Rechnungstellung als Geldgier missverstehen.

Dein Finanz- und Rechnungstool

Vielseitige Rechnungsdokumente

Im invoiz-Arbeitsbereich „Rechnungen“ schreibst du per Mausklick auf den Button „Rechnung erstellen“ im Handumdrehen professionelle Rechnungen:

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Auch das Einhalten von Fristen ist kein Problem (zum Beispiel „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“). Die professionellen invoiz-Rechnungen sind rechtlich einwandfrei und optisch ansprechend. Sie haben gleich mehrere Funktionen:

Noch etwas: Du kannst den Empfänger bereits in der Rechnung auf die Folgen einer zu spät bezahlten Rechnung hinweisen. Auf diese Weise sparst du dir das umständliche mehrstufige Mahnverfahren. Mehr zu dem Thema erfährst du in unserer Bibliothek unter „Mahnung schreiben – so geht’s“.

Verjährung: Fristen nicht vergessen!

Ganz gleich, ob du bereits eine Rechnung geschrieben oder einen Vorgang einfach komplett vergessen hast: Nach Ablauf der „regelmäßigen Verjährungsfrist“ kannst du deine Ansprüche nicht mehr geltend machen. Geldforderungen verjähren unabhängig vom Termin der Rechnungstellung normalerweise nach drei Jahren.

Die Dreijahres-Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Das heißt: Ende 2019 sind somit sämtliche offenen Forderungen des Jahres 2016 in höchster Gefahr!

☝ Du willst noch mehr zum Thema „Rechnung schreiben“ wissen?

Dann bist du in der invoiz Bibliothek bestens aufgehoben! Unter „Rechnung schreiben: So geht’s!“ klären wir alle Fragen rund um die Rechnungsstellung.

Wichtig: Um eine drohende Verjährung zu verhindern, genügt es nicht, bloß eine verspätete Rechnung oder eine x-te Mahnung zu schreiben. Am besten leitest du in einem solchen Fall möglichst schnell das standardisierte gerichtliche Mahnverfahren ein.

Das klingt komplizierter und teurer als es ist. Ausführlichere Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren findest du in unserem Grundlagenbeitrag Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid – Zwangsvollstreckung.

Ob du durch ein Mahnverfahren letztlich zu deinem Geld kommst, ist zwar nicht gesichert. Aber immerhin wird der Verjährungs-Fristablauf dadurch unterbrochen („gehemmt“).

Aufbewahrungsfristen: nicht wegschmeißen!

Nachdem du innerhalb der Verjährungsfrist deinem Kunden eine ordentliche Rechnung geschrieben hast, musst du sie revisionssicher aufbewahren. Im Falle von Rechnungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Diese Fristen solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Kannst du die verlangten Belege nicht vorweisen, nimmt das Finanzamt eine Schätzung einfach selbst vor.

Die Rechnungs-Software invoiz bewahrt die entsprechenden Dokumente sicher auf. Außerdem hilft sie dir dabei, die GoBD-Vorschriften einzuhalten. Ausführliche Infos zum Thema Aufbewahrungspflichten von Rechnungen & Co. findest du im Beitrag „Welche Belege du im neuen Jahr wegwerfen darfst“.

Noch Fragen zu Rechnungen, Fristen & mehr?

Was beim Start in die Selbstständigkeit sonst noch alles zu beachten ist, erfährst du auf folgenden Seiten:

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