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Warum die neue GWG-Grenze zur Einkaufsbremse wird

Rote Ampel als Bremse

Vielleicht hast du’s schon gehört:

Wichtig: Bei der alten und neuen GWG-Grenze handelt es sich um Nettobeträge – also ohne Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Und damit es bei den GWG keine Zweiklassengesellschaft gibt, gelten alle Netto-Grenzwerte auch für Kleinunternehmer (obwohl du als Kleinunternehmer den Brutto-Betrag als Betriebsausgabe ansetzen darfst).

Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, darfst du die im Einkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung komplett als Vorsteuer geltend machen.

Tipp: Welche Anschaffungen überhaupt als GWG gelten, kannst du weiter unten im Abschnitt „Moment mal: GWG?“ nachlesen.

Kein Anlass für Freudensprünge

Endlich hatte die Politik ein Einsehen: Der (vermeintlich) großzügige Anstieg der GWG-Grenze ist darauf zurückzuführen, dass sie zuvor seit über 50 Jahren unverändert geblieben ist! Anlässlich der Euro-Umstellung gab es vor 15 Jahren lediglich eine wertmäßige 1:1-Umrechnung von 800 D-Mark in 410 Euro.

Anlass für Freudensprünge ist die kommende Anhebung keineswegs: Denn um den in den letzten 50 Jahren entstandenen Kaufkraftverlust auszugleichen, hätte die GWG-Grenze rechnerisch auf 1.600 Euro (!) angehoben werden müssen. Inflationsbereinigt stellt der bisherige Grenzwert nämlich gerade mal ein Viertel der Kaufkraft im Jahr der letzten Erhöhung dar: Die 410 Euro im Jahr 2017 entsprechen nur rund 104 Euro (= 203,40 DM) im Jahr 1964.

Augen auf beim GWG-Einkauf!

Falls du vorhast, in den nächsten beiden Monaten Anschaffungen im Wert von über 410 Euro zu machen, solltest du nach Möglichkeit auf die Einkaufsbremse treten. Wenn es nicht eilig ist, verschiebst du den Einkauf am besten ins neue Jahr:

Tipp: Wie du deine GWG-Anschaffungen in diesem und den folgenden Jahren zeitlich optimal planst und abschreibst, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater. Der wird dir vielleicht auch erklären, wie du deine persönliche GWG-Grenze mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (IAB) bei Bedarf sogar recht einfach auf über 1.300 Euro anhebst. Den viel zu selten genutzten „IAB-Trick“ werden wir bei nächster Gelegenheit an dieser Stelle mal genauer unter die Lupe nehmen: Stay tuned!

Dein Finanz- und Rechnungstool

Moment mal: GWG?

Zur Erinnerung: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen im Jahr der Anschaffung komplett von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung: Es handelt sich um …

So steht es in § 6 Abs. 2 EStG. Nicht selbstständig nutzbar sind Wirtschaftsgüter immer dann, wenn sie ihrer betrieblichen Zweckbestimmung (nach) nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“ genutzt werden können und die „in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind“.

Bestes Beispiel – PC-Drucker:

Sofern die Netto-Wertgrenzen nicht überschritten sind, darfst du solche selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter also sofort als Betriebsausgabe ansetzen.

Noch Fragen?

Was du bei Abschreibungen, Gewinnermittlung und Steuererklärungen sonst noch alles beachten solltest und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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