Steuernummer / Steuer-Identifikationsnummer

In Deutschland gibt es mehrere Steuernummern, unter denen natürliche Personen und Wirtschaftsunternehmen ihre Steuerangelegenheiten erledigen. Zum Teil sind für einzelne Steuerarten (z. B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Gewerbesteuer) unterschiedliche Kennziffern erforderlich. Ein und dieselbe Person kann daher mehrere Steuernummern und oder Steuer-Identifikationsnummern haben.

Perspektivisch sollen die früher üblichen finanzamtsbezogenen Steuernummern durch bundesweit einheitliche und dauerhaft gültige Identifikationsnummern abgelöst werden. Manche Dienstleistungen der Finanzbehörden (zum Beispiel beim Elster-Portal) können bereits jetzt nur mit Identifikationsnummer genutzt werden.

Finanzamtsbezogene Steuernummern

Die klassischen Finanzamts-Steuernummern unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bei Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk bekommen steuerpflichtige Bürger und Betriebe eine neue Steuernummer. Finanzamtsbezogene Steuernummern lassen daher keine eindeutige Identifizierung der Steuerpflichtigen zu.

  • Das zuständige Finanzamt teilt jedem Steuerpflichtigen seine persönliche Steuernummer mit. Die Zuteilung erfolgt üblicherweise bei der ersten Einkommensteuererklärung. Die je nach Bundesland 10- bis 11-stellige Kennziffer hat das Format FF/BBB/UUUUP (z. B. „l2/345/67890“): Dabei steht…
    • „F“ für die Bundes-Finanzamtsnummer,
    • „B“ für den Finanzamtsbezirk,
    • „U“ für die persönliche Unterscheidungsnummer und
    • „P“ ist eine Prüfziffer.

Unter der persönlichen Steuernummer erledigen Privatleute ihre Steuerangelegenheiten. Sie wird vor allem für die Einkommensteuererklärung verwendet. Viele Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer setzen ihre persönliche Steuernummer darüber hinaus für geschäftliche Zwecke ein. Wenn Wohn- und Unternehmensstandort identisch sind, verzichtet das Finanzamt bei natürlichen Personen vielfach auf die Zuteilung einer separaten betrieblichen Steuernummer.

  • Die betriebliche Steuernummer wird vom Finanzamt des jeweiligen Unternehmensstandorts an Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften vergeben. Das Format der betrieblichen Steuernummer entspricht grundsätzlich dem der persönliche Kennziffer (z. B. „l2/345/67890“). Unternehmen geben ihre betriebliche Steuernummer bei betrieblichen Steuererklärungen, Voranmeldungen und anderen geschäftlichen Steuerangelegenheiten an. Laut § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG muss sie außerdem auf Ausgangsrechnungen angegeben werden. Sie kann dort aber durch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (s. u.) ersetzt werden.

Bundesweit einheitliche Steuer-Identifikationsnummern

Die bundesweit einheitlichen Identifikationsnummer sollen nach und nach die finanzamtsbezogenen Steuernummern ablösen:

  • Seit 2008 wird jedem Bürger eine eindeutige persönliche Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Die Steuer-IdNr. bleibt bis zum Tod und sogar darüber hinaus unverändert. Die 11-stellige Kennziffer im Format „01 234 567 890“ lässt keine Rückschlüsse auf die Person oder das zuständige Finanzamt zu. Bei Änderungen des Wohnorts, Familienstands, Namens oder sonstiger persönlicher Umstände bleibt die Steuer-Identifikationsnummer unverändert.
  • Die Einführung der bundesweit einheitlichen und ebenfalls dauerhaft gültigen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist bereits mehrfach verschoben worden. Sie soll ab 2021 an Selbstständige, Unternehmer und alle anderen „wirtschaftlich tätigen“ natürlichen und juristischen Personen vergeben werden. Sie wird dann die betrieblichen Finanzamts-Steuernummern ablösen.
  • Das 11-stellige alphanumerische Format der W-IdNr. (z. B. „DE123456789“) soll dem der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entsprechen. Die USt-IdNr. wird bereits seit Jahren jedem Unternehmen vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Mitgeteilt wird sie den Unternehmen aber erst auf Antrag. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen nutzen die USt-IdNr. für grenzüberschreitende Geschäfte im EU-Raum. Aus den beiden ersten Buchstaben geht hervor, in welchem EU-Land das Unternehmen seinen Sitz hat. Im Inland wird die USt-Nr. zudem als Alternative zur persönlichen oder betrieblichen Steuernummer genutzt (z. B. auf Ausgangsrechnungen).
  • Die elektronische Transfer-Identifikations-Nummer („eTIN“) wurde früher beim Lohnsteuerabzug verwendet. Seit Einführung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer findet die eTIN nur noch Verwendung, wenn die Steuer-IdNr. eines Mitarbeiters unbekannt ist.

Weiterführende Literatur:

 

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