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Brauche ich als nebenberuflich Selbstständiger eine Krankenversicherung?

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Die gute Nachricht gleich vorweg: Wenn du im Hauptberuf als Arbeitnehmer arbeitest, musst du auf deine Gewinne aus selbstständigen Tätigkeiten nach Feierabend grundsätzlich keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen! Eine separate private Krankenversicherung brauchst du auch nicht. Das ist ja auch einleuchtend: Schließlich bist du als Arbeitnehmer ja schon gegen eventuelle Krankheitsfolgen versichert.

Wichtig: Mit „selbstständige Tätigkeiten“ sind im Folgenden alle selbstständigen und gewerblichen Tätigkeiten gemeint, die du auf eigene Rechnung ausübst. Die steuer-, handels- und gewerberechtlichen Feinheiten der verschiedenen Einkunftsarten spielen im Sozialversicherungsrecht bei der Frage nach der Krankenversicherung(spflicht) keine Rolle. Ausführlichere Informationen findet du beim Stichwort „Selbstständigkeit“ invoiz-Lexikon.

Haupt- oder nebenberuflich?

Wichtig: Als „nebenberuflich“ gilt eine selbstständige Tätigkeit üblicherweise dann, wenn du …

Arbeitest du im Angestelltenverhältnis hingegen …

Die Annahme der Hauptberuflichkeit gilt außerdem dann, wenn du selbst Arbeitgeber bist: Das ist dann der Fall, wenn du als Selbstständiger einen oder mehr sozialversicherungspflichtige(n) Arbeitnehmer beschäftigst. Die Beschäftigung eines Minijobbers ist hingegen noch kein eindeutiger Anhaltspunkt für die Hauptberuflichkeit.

Die Gesamtschau entscheidet

Wichtig: Bei den genannten Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen kann die vermutete Haupt- oder Nebenberuflichkeit widerlegt werden. Letztlich ausschlaggebend ist die Gesamtschau deines Einzelfalls. Hauptberuflich ist eine Erwerbstätigkeit aus Sicht der Sozialversicherungsträger immer dann, wenn sie …

… die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammengenommen deutlich übersteigt.

Im Zweifel prüft deine Krankenkasse (im Auftrag der übrigen Sozialversicherungsträger), welche Tätigkeit die andere(n) Tätigkeit(en) in Bezug auf Arbeitszeit und Einkommen „deutlich überschreitet“. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn das betreffende Merkmal mehr als 20% größer ist.

Wichtig: Sollte sich herausstellen, dass deine selbstständige Tätigkeit der Hauptberuf ist, musst du dich selbst um deine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Dein Arbeitgeber (in der nun nebenberuflichen Angestelltentätigkeit) kann sich im Gegenzug den Arbeitgeberanteil an deinen Sozialversicherungsbeiträgen sparen.

Praxistipps:

Noch Fragen?

Was beim Start in die Selbstständigkeit sonst noch alles zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

Am besten probierst du die invoiz-Demo gleich aus: Einfach mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren – und sofort steht dir der volle Funktionsumfang kostenlos zur Verfügung. Du kannst das führende Finanz- und Rechnungsprogramm für erfolgshungrige Unternehmer dann auf Herz und Nieren testen. So bist du hinterher sicher, dass es alle deine Anforderungen erfüllt.

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