Schuldner

Was ist ein Schuldner und was ist ein vertragliches Schuldverhältnis?

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem Schuldner meist eine Person, die einer anderen Person Geld schuldet. Allerdings ist der Begriff des Schuldners komplexer und die Definition geht über rein finanzielle Sachverhalte hinaus.

Was ist ein vertragliches Schuldverhältnis?

Im rechtlichen Sinne ist mit Schuldner eine natürliche oder juristische Person gemeint, die mit einer anderen Person, dem sogenannten Gläubiger, einen Vertrag eingegangen und demzufolge verpflichtet ist, die vereinbarte Leistung erfolgreich zum festgelegten Zeitpunkt zu erbringen. Der Gläubiger wiederum hat aufgrund des Vertrags das Recht, die vereinbarte Leistung vom Schuldner zu verlangen. Zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner besteht also ein vertragliches Schuldverhältnis, das erst erlischt, wenn seitens des Schuldners die geschuldete Leistung an den Gläubiger erbracht ist. Falls der Schuldner es versäumt, seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nachzukommen, kann der Gläubiger verschiedene rechtliche Schritte in die Wege leiten, um den Schuldner zur Erfüllung der Leistung zu zwingen.

Das zweite Buch des BGB befasst sich mit Schuldverhältnissen

Die unterschiedlichen Aspekte von Schuldverhältnissen – angefangen bei ihrer Begründung und ihrem Inhalt über ihre Abwicklung bis hin zu ihrer Beendigung – sind im zweiten Buch des BGB gesetzlich geregelt.

Im Alltag begegnen sich Schuldner und Gläubiger in vielen Zusammenhängen

Alle Verträge zählen zu den vertraglichen Schuldverhältnissen, wobei bei vielen Verträgen (u.a. Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Kreditverträge) beide Vertragspartner zugleich Schuldner und Gläubiger sind, da sie sich gegenseitig eine Leistung zu erbringen haben.

Es gibt also viele Arten von Verträgen und somit von Schuldverhältnissen, demnach ist ein Schuldner nicht ausschließlich eine Person, die Geld schuldet, sondern vielmehr derjenige, der eine Leistung in Anspruch genommen, aber dafür die Gegenleistung der Vereinbarung nicht erfüllt hat.

Zahlt ein Kunde für eine erbrachte Leistung nicht, ist er ein Schuldner und kann vom Gläubiger belangt werden

Darüber hinaus ist im allgemeinen Geschäftsleben meistens von Schuldner im Zusammenhang mit dem außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren die Rede, wenn ein Kunde oder Geschäftspartner einer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Kommt es deswegen sogar zu einer Zwangsvollstreckung, wird die Person, gegen die vollstreckt wird, auch in diesem speziellen juristischen Sinne als Schuldner bezeichnet.

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