Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer bezieht sich auf den Mehrwert in der Wertschöpfungskette

Die Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) ist nach der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Fast alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Bezahlt wird sie letztlich von den Verbrauchern. Selbstständige und Unternehmer dürfen ihre betrieblichen Mehrwertsteuer-Ausgaben von den Mehrwertsteuer-Einnahmen abziehen. Auf diese Weise wird letztlich nur der betriebliche „Mehrwert“ besteuert.
Das Verfahren ist eigentlich ganz einfach:
* Zusätzlich zu deinen (Netto-)Verkaufspreisen und Honoraren stellst du deinen Kunden Mehrwertsteuer in Rechnung und kassierst die Steuer anschließend von deinen Kunden ein.
* Von diesen Steuereinnahmen ziehst du deine eigenen betrieblichen Mehrwertsteuerzahlungen ab (das ist die berühmte „Vorsteuer“).
* Anschließend überweist du die Differenz (= Zahllast) im Rahmen der zunächst monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ans Finanzamt. Falls du in einem Voranmeldezeitraum ausnahmsweise mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast, bekommst du vom Finanzamt automatisch eine Steuererstattung.

In Deutschland werden die meisten Waren und Dienstleistungen mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert, für einige Ausnahmen wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % berechnet, und es gibt zusätzlich auch noch sehr wenige Ausnahmen, auf die gar keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Ursprünglich sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur für Waren und Dienstleistungen zur Sicherung des Grundbedarfs gelten, über die Jahre wurde er allerdings auch noch auf andere Produkte und Leistungen ausgeweitet. Die Details bezüglich der Steuersätze sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt.

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer – zwei Seiten derselben Medaille

Die Mehrwertsteuer wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Umsatzsteuer bezeichnet, wobei mit Mehrwertsteuer ganz genau genommen die Umsatzsteuer ohne Vorsteuer gemeint ist. Beide Begriffe beziehen sich auf dieselbe Steuer, lassen sich aber vereinfachend als die zwei Seiten einer Medaille erklären, je nachdem, ob man sie aus der Perspektive eines Unternehmers oder eines Endkonsumenten betrachtet.

Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Preis seiner Waren oder Dienstleistungen aufzuschlagen. Auf der Rechnung wird sie entweder als Umsatzsteuer (USt.) oder Mehrwertsteuer (MwSt.) ausgewiesen. Der Kunde bezahlt bei diesem Geschäftsvorgang die Steuer und der Unternehmer muss sie anschließend an das Finanzamt abführen. Abgesehen von dem Verwaltungsaufwand, der ihm dadurch entsteht, hat der Unternehmer dabei den Vorteil, dass er seine eigenen Ausgaben für Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs mit seinen Einnahmen an Mehrwertsteuern verrechnen kann.

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Der Endkonsument wiederum hat diese Möglichkeit nicht, letztendlich bezahlt er die Mehrwertsteuer in voller Höhe. Begründen lässt sich das anhand der Tatsache, dass der Endverbraucher die Waren bzw. Dienstleistung konsumiert, ohne einen zusätzlichen Wert im Wertschöpfungskreislauf zu schaffen.

 

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