Einzahlung

Grundbegriff des Rechnungswesens: Einzahlung

‚Einzahlung’ gehört zu den grundlegenden Begriffen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens und bildet zusammen mit seinem Pendant ‚Auszahlung’ ein Begriffspaar. Bei Einzahlungen und Auszahlungen handelt es sich um positive bzw. negative Stromgrößen, die die Zahlungsmittel bestandserhöhend oder bestandsvermindernd verändern.

Weitere Begriffspaare, die sich auf den Zugang bzw. den Abgang von Vermögenspositionen beziehen und somit also eine Veränderung der verschiedenen Bestandsgrößen bewirken, sind hinsichtlich des Geldvermögens ‚Einnahme’ und ‚Ausgabe’, hinsichtlich des Gesamtvermögens ‚Ertrag’ und ‚Aufwand’ sowie hinsichtlich des betriebsnotwendigen Vermögens ‚Leistung’ bzw. ‚Erlös’ und ‚Kosten’.

In der Umgangssprache werden die Begriffe der positiven Stromgrößen ‚Einzahlung’, ‚Einnahme’, ‚Ertrag’ und ‚Erlös’ bzw. ‚Leistung’ häufig fälschlicher- und verwirrenderweise synonym anstatt ihrer tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Definition entsprechend verwendet und nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Wie diese Begriffe definiert sind und inwieweit sie sich überschneiden und unterscheiden, wird in den jeweiligen invoiz-Lexikoneinträgen erklärt.

Definition: Einzahlung

 Ein Zugang zum Bestand der Zahlungsmittel eines Unternehmens wird als Einzahlung bezeichnet. Der Zahlungsmittelbestand setzt sich im Wesentlichen aus Bargeld (Kassenbestand), den täglich verfügbaren Bank- und Sichtguthaben, aber auch aus Schecks zusammen. Eine Einzahlung hat als eine positive Stromgröße eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestands zur Folge, erhöht jedoch nicht unbedingt zugleich auch das Geldvermögen, welches sich aus dem Zahlungsmittelbestand plus kurzfristige Forderungen minus kurzfristige Verbindlichkeiten zusammensetzt. Einzahlungen und Auszahlungen werden in der Kapitalflussrechnung (Cashflow) saldiert, auf deren Basis sich eine fundierte Aussage über die Liquidität eines Unternehmens treffen lässt. Auch in der Einnahmenüberschussrechnung und in den dynamischen Investitionsrechnungen, wie nach der Kapitalwertmethode, wird mit Einzahlungen und Auszahlungen gerechnet.

Abgrenzung zwischen Einzahlung und Einnahme

Eine Einzahlung ist ein Vorgang, bei dem sich der Bestand an Zahlungsmitteln eines Unternehmens vergrößert, wohingegen bei einer Einnahme der Bestand des Geldvermögens eines Unternehmens zunimmt. Somit können eine Einzahlung und eine Einnahme identisch sein, aber das muss nicht zwangsläufig so sein. Dafür, ob das der Fall ist oder nicht, ist in der Regel der Zeitpunkt bzw. die Periode, in der eine Leistung bezahlt und gebucht wird, ausschlaggebend.

Einzahlung ohne Einnahme (Neutrale Einzahlung)

Eine Einzahlung, die keine Einnahme ist, bzw. eine so genannte neutrale Einzahlung, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zeitpunkt, zu dem eine Leistung erbracht wurde und der Zeitpunkt, zu dem eine Zahlung erfolgt, nicht in derselben Periode liegen. Beispielsweise ist das der Fall, wenn eine Forderung für eine Leistung bezahlt wird, die vom Unternehmen bereits in der vorigen Periode erbracht wurde, oder auch, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Zwar erhöht sich der Zahlungsmittelbestand und die Forderungen vermindern sich, aber das Geldvermögen insgesamt bleibt gleich.

Einzahlung ist mit Einnahme identisch

Eine Einzahlung stimmt mit einer Einnahme überein, wenn die Lieferung oder Leistung eines Unternehmens sofort oder noch in derselben Periode vom Kunden bezahlt wird, wie es beispielsweise beim Barverkauf der Fall ist.

Einnahme ohne Einzahlung (kalkulatorische Einnahme)

Auch bei einer so genannten kalkulatorischen Einnahme erfolgt die Bezahlung nicht in derselben Periode, wie es zum Beispiel der Fall ist, wenn der Kunde schon eine Leistung erhalten hat, für die das Zahlungsziel jedoch erst in der folgenden Periode liegt. Hier erhöht sich also der Zahlungsmittelbestand nicht unmittelbar, sondern erst dann, wenn das Geld fließt, allerdings erhöhen sich bereits die Forderungen und somit das Geldvermögen des Unternehmens.

 

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