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Crashkurs: Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer-Regelung

Die Kleinunternehmer-Regelung erspart Selbstständigen und Unternehmen mit geringen Umsätzen eine Menge Arbeit:

Das war’s auch schon: Alle anderen Steuerpflichten bleiben gleich! Selbst eine jährliche Umsatzsteuererklärung musst du abgeben. In der teilst du dem Finanzamt mit, dass du keine Umsatzsteuer eingenommen hast.

So praktisch die Vorschrift ist: Sie ist nicht für alle Selbstständigen vorteilhaft. Deshalb kannst du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei Bedarf auch verzichten. Doch der Reihe nach: 

1. Faktencheck Kleinunternehmer-Regelung

Gemäß § 19 UStG gilt:

Keine Sorge: Falls du im laufenden Jahr die Grenze überschritten hast, wird dir der Kleinunternehmer-Status nicht nachträglich entzogen.

Gründer-Perspektive

Für Gründer gilt: Im ersten Geschäftsjahr gilt die Umsatzgrenze von 22.000 Euro. Denn es gibt ja kein „Vorjahr“. Doch weil es sich um einen Jahreswert handelt, musst du deinen voraussichtlichen Umsatz aufs Jahr hochrechnen:

Angenommen, du startest im April 2020 und erwartest in den neun Monaten bis zum Jahresende einen Umsatz von 17.000 Euro. Dann ergibt sich aufs Jahr hochgerechnet ein voraussichtlicher Gesamtumsatz von 17.000 / 9 * 12 = 22.667 Euro. In dem Fall bist du also kein Kleinunternehmer!

Erwartest du von April bis Dezember hingegen Einnahmen von 15.000 Euro, liegt dein rechnerischer Jahresumsatz bei 15.000 / 9 * 12 = 20.000 Euro. In dem Fall hättest du die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überstiegen. Und könntest die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

Kleinunternehmer-Regelung im Überblick

Die Folgen: Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer …

Falls du die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer-Status erfüllst, aber freiwillig darauf verzichtest, bist du an die Entscheidung fünf Jahre lang gebunden.

Ob du zu Beginn deiner Tätigkeit als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer oder als normaler Unternehmer (= „Regelbesteuerung“) behandelt wirst, entscheidest du normalerweise beim Ausfüllen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“. Dort machst du auf Seite 6 deine „Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer“.

Du bist unsicher, welche Angaben du im Fragebogen gemacht hast? Dann kannst du deine Entscheidung auch durch ein formloses Schreiben ans Finanzamt bekanntgeben. 

Umsatz-Definition und Brutto-/Netto-Perspektive

Bei der Kleinunternehmer-Regelung kommt es auf den Umsatz an. Das ist die Summe aller Verkaufserlöse. Betriebsausgaben und Gewinn spielen keine Rolle. Um festzustellen, ob du unter der Umsatzgrenze liegst, genügt ein Blick auf die Summe deiner umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen.

Wichtig:

Für Verwirrung sorgt eine missverständliche Formulierung im Gesetzestext: Dort ist vom „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr“ die Rede. Die Unterscheidung gilt jedoch nur für zuvor regelbesteuerte Unternehmen, die zur Kleinunternehmer-Regelung zurückwechseln wollen. Dieser seltene Ausnahmefall spielt für angehende Kleinunternehmer keine Rolle.

Aufpassen am Jahresende

Gaaaanz besonders wichtig: Um die Einhaltung der Jahres-Umsatzgrenzen musst du dich selbst kümmern. Oder deinen Steuerberater fragen. An diesem Punkt ist „Mut zur Lücke“ absolut fehl am Platz:

Achtung: Du merkst erst Monate später, dass du die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr erfüllst? Dann musst du die in deinen Verkaufserlösen rechnerisch enthaltene Umsatzsteuer nachträglich aus der eigenen Tasche ans Finanzamt zahlen!

Theoretisch darfst du deinen Kunden die Umsatzsteuer zwar zusätzlich in Rechnung stellen: Ob die aber bereit sind, sie auch zu zahlen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

2. Kleinunternehmer-Regelung: Bringt’s das?

Die Kleinunternehmer-Regelung passt genau genommen nur auf eine ganz bestimmte Selbstständigen-Zielgruppe:

Für professionelle Freelancer, die hauptsächlich Dienstleistungen für Geschäftskunden erbringen, ist die Kleinunternehmer-Regelung dagegen normalerweise nicht zu empfehlen. Und das gleich aus mehreren Gründen:

Mit anderen Worten: Du kaufst teurer ein als „richtige“ Unternehmer. Das macht sich vor allem bei teureren Anschaffungen bemerkbar. Zum Beispiel bei Investitionen in neue Hardware, Einrichtungsgegenstände oder Fahrzeuge.

Hinzu kommt: Wenn du auf Dauer von deinen Einnahmen leben willst, wirst du spätestens im zweiten Geschäftsjahr die mageren Kleinunternehmer-Umsatzgrenzen durchbrechen.

3. Kleinunternehmer-Regelung mit invoiz

Der Kleinunternehmer-Status ist genau das Richtige für dich? Prima: Dann zeigen wir dir zum Schluss noch kurz, wo du mit invoiz die richtigen Einstellungen vornimmst.

Standardmäßig geht invoiz davon aus, dass du der „Regelbesteuerung“ unterliegst. Mit genau vier Mausklicks wirst du jedoch blitzschnell zum mustergültigen Kleinunternehmer:

Und das war’s auch schon:

Die übrigen Pflichtangaben entsprechen denen regelbesteuerter Unternehmen:

Am besten probierst du die invoiz-Demo gleich aus. Einfach mit E-Mailadresse und Passwort registrieren. Und sofort steht dir der volle Funktionsumfang kostenlos zur Verfügung.

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