Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für Geschäfte innerhalb der EU unverzichtbar

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), manchmal auch Umsatzsteuer-Identnummer genannt, wird von allen in der EU ansässigen Unternehmern benötigt, die ihre Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verkaufen und erwerben. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfüllt eine zentrale Funktion im Umgang mit der komplizierten Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden Geschäften auf dem europäischen Binnenmarkt. Im Gegensatz dazu ist die deutsche Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer nur für Geschäfte zwischen deutschen Anbietern und Kunden innerhalb von Deutschland relevant.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss überprüft werden – am besten schon, bevor man eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung in der EU eingeht

Ein Unternehmer, der mit einem anderen Unternehmer innerhalb der EU Geschäfte tätigen will, ist zur Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Geschäftspartners verpflichtet. Die Besteuerung des Umsatzes erfolgt nämlich in diesem Fall nicht im eigenen EU-Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, sondern wird in das EU-Land des Geschäftspartners verlagert. Auf diese Weise lässt sich ein umständliches Erstattungsverfahren zwischen den betreffenden EU-Ländern vermeiden. Fehlt auf der Rechnung an den Geschäftspartner dessen USt-IdNr. oder ist diese fehlerhaft, muss der Rechnungssteller im schlimmsten Fall selbst die Umsatzsteuer an das Finanzamt seines Landes abführen. Zu beachten ist allerdings, dass dem EU-Geschäftspartner keinesfalls die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden darf.

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Die deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind 11-stellig und beginnen mit dem Ländercode ‚DE’ für Deutschland, gefolgt von neun Ziffern. Generell beginnen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aller EU-Länder mit dem jeweiligen Ländercode, der immer aus zwei Buchstaben besteht, allerdings ist die Länge der Ziffernfolge EU-weit nicht einheitlich geregelt, sie variiert zwischen acht und zwölf Ziffern. Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Website http://evatr.bff-online.de/eVatR/ eingerichtet, auf der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern online abgefragt und überprüft werden können.

Laut § 18a UStG müssen beide Geschäftspartner darüber hinaus in der Zusammenfassenden Meldung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des jeweils anderen angeben. Daher muss auf der Rechnung ebenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des rechnungsstellenden Unternehmers ausgewiesen sein.

Wo kann man die Umsatzsteuer-Identifkationsnummer beantragen?

Beantragt werden kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer online per Formular unter www.bzst.de, schriftlich oder telefonisch beim Bundeszentralamt für Steuern. Bei der Neugründung eines Unternehmens kann man die USt-IdNr. auch sofort direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt beantragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird dem Unternehmen eindeutig zugewiesen und bleibt auch nach einem Umzug innerhalb Deutschlands dieselbe.

 

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