Zwangsvollstreckung

Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Eine Zwangsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung des Anspruchs eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner mit rechtlichen Mitteln; als Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist unbedingt ein Vollstreckungstitel erforderlich, beispielsweise ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid. Eine Zwangsvollstreckung steht am Ende eines gerichtlichen Mahnverfahrens, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung zur Begleichung einer Forderung trotz außergerichtlicher Mahnungen, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht nachgekommen ist.

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Wie wird die Zwangsvollstreckung durchgeführt?

Hat der Gläubiger nach einem erfolglosen Mahnverfahren schließlich bei Gericht einen Vollstreckungstitel erwirkt, kann er die Zwangsvollstreckung veranlassen, um seine Forderungen (einschließlich aller Nebenforderungen, Mahnkosten, Verzugszinsen und Gerichtsgebühren) einzutreiben. Dazu ist der Gläubiger 30 Jahre lang berechtigt, erst dann verjährt ein Vollstreckungstitel. Ziel einer Zwangsvollstreckung ist die Deckung von offenen Geldforderungen des Gläubigers durch Pfändung des Vermögens des Schuldners. In der Regel wird dafür vom Gericht ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach der Vermögenslage des Schuldners. Wenn gepfändet werden kann, erhält der Gläubiger sein Geld, er muss allerdings die Kosten für die Zwangsvollstreckung übernehmen, wenn der Schuldner nicht zahlen kann. Falls der Schuldner über keine nennenswerten Vermögensgegenstände verfügt, geht der Gläubiger leer aus. In solch einem Fall muss der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben und er erhält automatisch einen Eintrag bei der Schufa, was für ihn langfristig bei allen Angelegenheiten, bei denen es um seine Kreditwürdigkeit geht, negative Folgen hat.

 

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